Stadt Beilstein
Kreis Heilbronn
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Hartäcker – 2. Änderung“ in Beilstein
- Aufstellungsbeschluss – öffentliche Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Beilstein hat am 27.01.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Hartäcker – 2. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Im nordöstlichen Teil des Baugebietes „Hartäcker“ möchte die Stadt Beilstein den Bau eines
Pflegeheims ermöglichen. Dazu ist es erforderlich, dass der bestehende Bebauungsplan geringfügig angepasst wird. Die Stadt hat dafür Bauplätze im Gebiet Hartäcker zurückbehalten und diese nach dem Beschluss des Gemeinderates vom 10.12.2024 speziell für diesen Zweck ausgeschrieben. Die verschiedenen Konzeptionen wurden geprüft, die Entscheidung fiel für eine Konzeption, die
90 Pflegeplätze umfasst und zusätzliche Wohnmöglichkeiten enthält. Außerdem ist das Gebäude so ausgebildet, dass es gut lärmgeschützt gebaut werden kann und gleichzeitig den Lärm der benachbarten Straße auf das übrige Baugebiet reduziert.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften umfasst die Flurstücke mit den Nummern 828 bis 836 und teilweise das Flurstück 884 südlich und östlich von Flst.-Nr. 836 der Gemarkung Beilstein und ist im Planteil dargestellt. Dieser ist nachstehend abgedruckt:

Da der Bebauungsplan der Nachverdichtung dient, kann er im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt und auf die frühzeitige Beteiligung verzichtet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Soweit umweltbezogene Informationen vorliegen, sind diese in der Begründung genannt. Im Plangebiet sind keine Schutzgebiete des Naturschutzes vorhanden. Eine Übersichtsbegehung am 22.11.2025 ergab auch keine Anzeichen, dass seltene Arten betroffen sein könnten. Bezüglich des Lärms wurde eine schalltechnische Untersuchung mit dem Stand vom 05.03.2019 als Anlage der Begründung beiliegt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und die örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung jeweils in der Fassung vom 27.01.2026 erstellt vom Büro Roosplan, werden zusammen mit der Schallimmissionsprognose (Gutachten 11241-01) vom 05.03.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
06.02.2026 bis 10.03.2026 je einschließlich (Veröffentlichungsfrist)
im Internet auf der Homepage der Stadt unter www.beilstein.de oder direkt bei den laufenden Verfahren https://www.beilstein.de/bauen&planen/bauleitplanung/laufende_bebauungsplanverfahren/
veröffentlicht.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig, die Anschrift des Verfassers anzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Unterlagen können zusätzlich bei der Stadt Beilstein, im Rathaus, Hauptstraße 19 während der Dienststunden (Montag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Dienstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 18.00 Uhr, Mittwoch 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr, Donnerstag und Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) eingesehen werden.
Beilstein, 06.02.2026
gez. Barbara Schoenfeld
Bürgermeisterin