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Alle fünf Jahre werden die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg gewählt (Landtagswahl).
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags werden alle vier Jahre gewählt (Bundestagswahl).
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland werden alle fünf Jahre gewählt (Europawahl).
Alle fünf Jahre werden in den Gemeinden die Gemeinderäte sowie in den Landkreisen die Kreisräte gewählt (Gemeinderatswahl, Kreistagswahl).
Der Bürgermeister einer Gemeinde wird alle acht Jahre gewählt (Bürgermeisterwahl).