Sanierungsgebiet Schmidhausen

Städtebauliche Erneuerung in Beilstein

STÄDTEBAULICHE ERNEUERUNG IN BEILSTEIN

Seit über 50 Jahren fördert das Land Baden-Württemberg die städtebauliche Erneuerung in den Städten und Gemeinden des Landes. Die Städtebauförderung ist damit seit langem ein Motor der Innenentwicklung, die heute mehr denn je zentrales Thema der Stadtentwicklung ist. Die Stadt Beilstein führt seit 1974 in unterschiedlichen Förderprogrammen des Landes erfolgreich Sanierungsmaßnahmen durch.

 

SANIERUNGSGEBIET „SCHMIDHAUSEN“

Die Stadt Beilstein wurde im April 2019 mit dem Gebiet „Schmidhausen“ in das Landessanierungsprogramm, ein Förderprogramm für städtebauliche Erneuerung und Entwicklung des Landes Baden-Württemberg, aufgenommen. Ziel der Ausweisung dieses Sanierungsgebiets ist die Behebung struktureller, funktionaler und baulicher Missstände. Der Gemeinderat hat hierzu in seiner Sitzung am 21.05.2019 das Sanierungsgebiet „Schmidhausen“ beschlossen.

Um die Modernisierung privater Gebäude zu fördern, hat der Gemeinderat Fördergrundsätze beschlossen, die den jeweiligen Eigentümern das Abrufen von Zuschüssen ermöglichen.

Am 03.06.2019 fand für alle Interessierten die Auftaktveranstaltung zum Sanierungsgebiet mit umfassenden Informationen zum Gebiet und zum Thema Sanierung statt. Die Präsentation finden Sie am Ende der Seite.

 

FÖRDERVORAUSSETZUNGEN

  • Lage im Sanierungsgebiet
  • Mit der Maßnahme ist noch nicht begonnen worden
  • Die Maßnahme entspricht den Sanierungszielen und ist wirtschaftlich vertretbar
  • Einhaltung aller Durchführungs-/Gestaltungsauflagen des Denkmalamtes und/oder der Stadt Beilstein
  • Es handelt sich um eine umfassende Modernisierung des Gebäudes (es erfolgt nicht nur eine reine Instandsetzung des Gebäude)
  • Die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften werden eingehalten
  • Abschluss einer Vereinbarung vor Beginn der Maßnahme

HÖHE DER FÖRDERUNG

Modernisierung und
Instandsetzung

Zuschuss

Maximal

Mindestens

Höchstens

jedoch

von Gebäuden

35 %

(der förderfähigen Kosten)

5.000,00 €

75.000,00 €

von denkmalgeschützten Gebäuden

50 %

(der förderfähigen Kosten)

5.000,00 €

100.000,00 €

 

Abbruch von Gebäuden

Zuschuss

Maximal

mit anschließendem Neubau

100 %

(der nachgewiesenen Kosten, jedoch auf 100 % der Angebotssumme des günstigsten Anbieters beschränkt)

ohne anschließenden Neubau

50 %

(der nachgewiesenen Kosten, jedoch auf 100 % der Angebotssumme des günstigsten Anbieters beschränkt)

 

 

FÖRDERFÄHIGE MASSNAHMEN (BEISPIELHAFTER AUSZUG)

  • Energetische Maßnahmen (Wärmedämmung an Außenwänden, Decken und Dächern)
  • Austausch alter Fenster und Haustüren
  • Einbau einer neuen Heizungsanlage und/oder Warmwasserbereitung sowie der Anschluss an das Fernwärmenetz
  • Maßnahmen zur Barrierefreiheit
  • Erneuerung des Außenputzes, des Daches und der Dachrinnen
  • Beseitigung von Feuchteschäden im Mauerwerk
  • Erneuerung der Installationen im Gebäude (Elektro, Gas, Wasser, Abwasser)
  • Veränderung der Raumnutzung, der Größe und der Zugänglichkeit
  • Verbesserung der Belichtung und Belüftung
  • Erneuerung von Böden, Wänden , Decken , Türen sowie Sanitäranlagen
  • Abbruchmaßnahmen

 

HINWEIS

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Entscheidung, ob ein Zuschuss erteilt werden soll, obliegt dem Gemeinderat der Stadt Beilstein.

 

IHR WEG ZUR FÖRDERUNG

  • Unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch mit der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH
  • Einholung von Kostenvoranschlägen und ggfs. weiteren erforderlichen Unterlagen
  • Abstimmung mit der Stadt und der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH
  • Schriftliche Vereinbarung mit der Stadt Beilstein zur geplanten Maßnahme
  • Beauftragung der Firmen und Beginn des Vorhabens
  • Vorlage der Originalrechnungen und Auszahlung des Zuschusses gemäß des abgeschlossenen Vertrags (i.d.R. nach Baufortschritt)
  • Abschluss und Abrechnung der Maßnahme

SANIERUNGSBETREUUNG

Als Sanierungsbetreuer wurde von der Stadt Beilstein die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH beauftragt.

Wir rufen Sie als Eigentümer auf, sich an diesem Prozess zur Aufwertung des Wohnumfelds, zur Schaffung zeitgemäßer Wohnverhältnisse und zur Gebäudemodernisierung zu beteiligen. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und sorgen gleichzeitig für den Werterhalt Ihres Gebäudes.

 

IHRE ANSPRECHPARTNER:

Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH

Maren Schummer

Projektleiterin städtebauliche Beratung

07141 16 – 757 294

Maren.schummer@wuestenrot.de

und

Stadtverwaltung Beilstein

Leiterin Bauamt

Karin Röser

07062 – 263 23

Karin.Roeser@beilstein.de

 

DOWNLOAD

  • Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über Festlegung des Sanierungsgebietes
  • Abgrenzungsplan Sanierungsgebiet „Schmidhausen“
  • Fördergrundsätze
  • Präsentation zur Auftaktveranstaltung vom 03.06.2019

 

Alle Informationen finden Sie hier.

Abgrenzungsplan Sanierungsgebiet „Schmidhausen“ Download