Bundestagswahl am 23.02.2025
Informationen zur Ausstellung von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Wahlscheinantrag bequem per Internet
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung).
Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08125008 an.
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen.
Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post, Deutsche Post / Amtsboten zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero@beilstein.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro Beilstein,
Tel. 07062/263-50, buergerbuero@beilstein.de
Allgemeines
Der Termin für die vorgezogene Bundestagswahl wurde offiziell auf Sonntag, 23. Februar 2025 festgesetzt. Eine offizielle Festlegung konnte erst nach der Auflösung des Bundestages am 27. Dezember 2024 erfolgen. Dadurch ergeben sich nun knappere Fristen für die Zulassung der Wahlvorschläge durch die Landes- und Kreiswahlausschüsse, als dies bei regulär nach Ablauf der Legislaturperiode stattfindenden Wahlen der Fall wäre.
Aktuell ist davon auszugehen, dass die Stimmzettel erst knapp zwei Wochen vor dem Wahltermin bei den Gemeindeverwaltungen vorliegen werden.
Ablauf beim Versand der Briefwahlunterlagen
Diese knappe Frist hat insbesondere Folgen für die Ausstellung der Briefwahlunterlagen. Erst wenn alle zur Durchführung der Briefwahl erforderlichen Unterlagen bei der Stadtverwaltung Beilstein vorliegen, können die Briefwahlunterlagen ausgestellt und versandt beziehungsweise ausgetragen werden. Aufgrund der geschilderten kurzen Fristen ist davon auszugehen, dass mit der Ausstellung der Briefwahlunterlagen daher erst ca. zwei Wochen vor der Bundestagswahl begonnen werden kann.
Wahlbenachrichtigung und Antrag auf Briefwahl
Der Versand der Wahlbenachrichtigungen wird bereits ab Mitte Januar starten. Die Antragstellung kann mittels Wahlbenachrichtigung erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt kann der Briefwahlantrag auch online über die Homepage der Stadt Beilstein, https://www.beilstein.de, gestellt werden. Grundsätzlich ist es auch bereits jetzt möglich, einen formlosen Antrag beim Bürgerbüro Beilstein auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen zu stellen. Der Antrag kann persönlich oder schriftlich (auch per E-Mail) erfolgen unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift und gegebenenfalls einer abweichenden Anschrift, an die die Unterlagen versandt werden sollen. Bitte machen Sie hiervon möglichst frühzeitig Gebrauch.
Auch bei frühzeitiger Antragstellung kann die Ausstellung der Briefwahlunterlagen erst mit Vorliegen der Stimmzettel und aller weiteren erforderlichen Unterlagen erfolgen. Da wir von einer hohen Briefwahlbeteiligung ausgehen, bitten wir um Verständnis, dass nicht am ersten Tag nach Vorliegen der Stimmzettel alle offenen Anträge abgearbeitet werden können.
Um vermehrte Nachfragen nach dem Bearbeitungsstand Ihres Briefwahlantrages zu vermeiden, möchten wir Sie mit diesem Artikel bereits frühzeitig über die besondere Situation aufgrund der vorgezogenen Wahlen informieren.
Druck der Stimmzettel
Die Stadt Beilstein hat keinen Einfluss auf den Druck oder die Verteilung der Stimmzettel. Dies wird vom Landratsamt Ludwigsburg koordiniert. Aufgrund der einzuhaltenden gesetzlichen Fristen besteht hier auch Seitens des Landratsamtes kein wirklicher Spielraum, wann die Stimmzettel gedruckt und geliefert werden.
Wir bitten daher, von Fragen zum Bearbeitungsstand Ihres Briefwahlantrages abzusehen, um ein möglichst effizientes Abarbeiten der Anträge durch die Gemeindebediensteten zu gewährleisten. Stellen Sie sich bitte darauf ein, dass Ihre Briefwahlunterlagen auch bei frühzeitiger Antragstellung erst unmittelbar vor dem Wahlsonntag bei Ihnen zu Hause ankommen werden.
Wie können Sie bei Auslandsreisen vorgehen?
Wenn Sie kurz vor dem Wahltag verreisen, sollten Sie bei Ihrem Briefwahlantrag unbedingt mit angeben, ab wann Sie verreisen. Bei der Ausstellung der Briefwahlunterlagen wird darauf geachtet, dass zunächst die ins Ausland gehenden Anträge bearbeitet werden, da diese länger mit der Post unterwegs sind, sowie die von Personen, die vor dem Wahlsonntag verreisen. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig schriftlich einen Antrag beim Bürgerbüro Beilstein auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen zu stellen, damit Ihre Unterlagen schnellstmöglich nach Vorliegen der Stimmzettel versandt werden können.
Wenn Sie sich bereits zwei Wochen vor der Bundestagswahl nicht mehr in Beilstein aufhalten, und Briefwahlunterlagen an eine Anschrift im Ausland zugestellt bekommen möchten, sollten Sie ebenfalls frühzeitig schriftlich einen Antrag beim Bürgerbüro Beilstein auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen stellen. So kann ihr Antrag umgehend bearbeitet werden, wenn die Stimmzettel vorliegen.
Rücksendung der Wahlbriefe
Alle bis zum Wahlsonntag, 23. Februar 2025, 18 Uhr bei der Stadtverwaltung Beilstein eingegangenen Wahlbriefe werden bei der Auszählung der Stimmen berücksichtigt. Später eingegangenen Briefe dürfen nicht berücksichtigt werden. Die Verantwortung, dass ein Wahlbrief rechtzeitig eingeht, liegt bei den Wählerinnen und Wählern.
Wenn Sie die Wahlbriefe mit der Post schicken, sollten Sie die entsprechenden Postlaufzeiten mitberücksichtigen, um eine rechtzeitige Zustellung zu gewährleisten. Die Deutsche Post AG schreibt als spätesten Abgabetermin Donnerstag den 20.02.2025 vor.
Es ist selbstverständlich jederzeit möglich, die Wahlbriefe direkt in den Rathausbriefkasten zu werfen oder während der Öffnungszeiten des Rathauses im Bürgerbüro abzugeben. Der Rathausbriefkasten wird in den Wochen vor der Wahl regelmäßig mehrmals täglich, auch am Wochenende, geleert.
Selbstverständlich besteht bei persönlicher Beantragung der Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro auch die Möglichkeit, direkt vor Ort in einer Wahlkabine die Unterlagen auszufüllen, sofern zu diesem Zeitpunkt die Stimmzettel bereits vorliegen. Sollten dies viele Personen in Anspruch nehmen, ist mit Wartezeiten zu rechnen.
Sollten Sie am Wahlsonntag vor Ort sein und nicht auf die Briefwahl angewiesen sein, können Sie selbstverständlich auch direkt im Wahllokal Ihre Stimme abgeben. Die Stimmzettel hierzu werden direkt in den Wahllokalen ausgehändigt.
Eine Abgabe der Briefwahlunterlagen in den Wahllokalen ist nicht möglich.
Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an das Wahlamt der Stadt Beilstein, Herr Reiner / Herr Engel, unter 07062 | 263-47 / 07062 | 263-31 oder hauptamt@beilstein.de wenden.
Wahlbezirke und Wahllokale
Die Stadt Beilstein ist in folgende sechs Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk 001-01: Rathaus, Hauptstraße 19, 71717 Beilstein, Bürgerbüro
Wahlbezirk 001-02: Stadthalle, Albert-Einstein-Straße 20, 71717 Beilstein
Wahlbezirk 001-04: Altes Feuerwehrgerätehaus Schmidhausen, Löwensteiner Straße 20, 71717 Beilstein
Wahlbezirk 001-05: Kindergarten Breslauer Straße, Breslauer Straße 26, 71717 Beilstein
Wahlbezirk 001-06: Kinderhaus Birkenweg, Birkenweg 9, 71717 Beilstein
Wahlbezirk 002-03: Vereinsheim Billensbach, Kirchstraße 10, 71717 Beilstein
Ergebnis der Bundestagswahl am 26.09.2021
Das Ergebnis der Bundestagswahl für Beilstein am 26.09.2021 können Sie dem folgenden Link entnehmen:
https://wahlergebnisse.komm.one
Hinweis: Beim Aufruf der Anzeige des Wahlergebnisses werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.