Wohnberechtigungsschein

In Beilstein

Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Sie müssen ihn dem Vermieter oder der Vermieterin übergeben, wenn Sie in eine Sozialmietwohnung einziehen. Der Wohnberechtigungsschein gilt auch für Ihre Haushaltsangehörigen.

 

Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag für eine Sozialmietwohnung abzuschließen. Einen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung haben Sie damit nicht.

 

Voraussetzung ist, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Maßgeblich ist das Jahreseinkommen aller Haushaltsangehörigen.

Leider haben wir momentan in Beilstein keine geförderten Sozialmietwohnungen, wir stellen den Wohnberechtigungsschein aber für Beilsteiner Bürger aus, damit sie sich in anderen Städten oder Gemeinden auf eine solche Wohnung bewerben können.

 

Weitere Informationen vom Ministerium für Landesentwicklung:

Wohnberechtigung: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

 

Mit folgendem Antrag können Sie bei der Stadt Beilstein einen Wohnberechtigungsschein beantragen:

Antrag_auf_einen_Wohnberechtigungsschein

 

Für Fragen steht Ihnen Frau Jeroch (Bauamt) gerne zur Verfügung: 07062/263-24