Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Torweinberg“ und Satzung über örtliche Bauvorschriften
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
- Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Beilstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.09.2024 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Torweinberg“ aufzustellen.
In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften zugestimmt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die vollständige amtliche Bekanntmachung finden Sie hier: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
Die Vorhabenspläne sind hier abrufbar:
Bebauungsplan und naturschutzrechtliche Gutachten:
02-Wohnbebauung Torweinberg – Zeichnung-2024-08-20 1-500
04-Wohnbebauung Torweinberg – Begründung-2024-08-20
05-Wohnbebauung Torweinberg – Umweltbericht – 2024-08-20_Vor-Entwurf
06-Wohnbebauung Torweinberg – Artenschutzrechtlicher_Fachbeitrag – 2024-08-20