Sitzungen vom 24.03.2026

Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik:

 

Bauvoranfrage: Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Stellplätzen
Klingen 7, Klingen, Flst. 636/5

Beschluss:

Das Einvernehmen nach §§ 34 und 36 Abs.1 BauGB wird erteilt. Die untere Baurechtsbehörde soll darauf hingewiesen werden, dass die Stadt Beilstein es für sinnvoll erachtet, dass die Zufahrt zum Grundstück von Süden und nicht wie geplant über den Feldweg ausgeführt werden soll.

 

Sitzung des Gemeinderates

 

Nachrüstung MSR-Technik an den Regenüberlaufbecken (RÜB)

Beschluss:

Die Stadtverwaltung wird ermächtigt die Fa. ELIQUO KGSTULZ GmbH zur Angebotssumme von 180.574,84 € (brutto) mit der Nachrüstung der MSR-Technik an den Regenüberlaufbecken (RÜB) zu beauftragen.

 

Satzung über einen verkaufsoffenen gesetzlichen Feiertag in Beilstein am 06. April 2026

Beschluss:

Der Gemeinderat der Stadt Beilstein hat am 24.03.2026 aufgrund von § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung beschlossen:

§1
Verkaufsoffener gesetzlicher Feiertag

(1) Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 LadÖG dürfen Verkaufsstellen in Beilstein am Ostermontag

(gesetzlicher Feiertag), 06.04.2026 geöffnet werden.

(2) Die Öffnungszeit wird von 12.00 bis 17.00 Uhr festgesetzt.


§2

Schutz der Arbeitnehmer

Bei der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist der § 12 LadÖG zu beachten.


§3
Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des LadÖG handelt, wer den

Vorschriften dieser Satzung zuwiderhandelt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.


§4 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Beilstein, den 25.03.2026

gez.
Barbara Schoenfeld

Benutzungsordnung für Beilsteiner Liegenschaften

Beschluss:

Die Beratung über die Benutzungsordnung wird an den Sozial- und Verwaltungsausschuss übertragen.

 

Genehmigung von Spendenannahmen

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Entgegennahme der Spenden zu