Sitzung des Gemeinderates vom 17.09.2026

Sitzung des Gemeinderates

 

Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters (m/w/d) am 08.11.2026, ggf. Stichwahl am 29.11.2026 :

Bildung eines Gemeindewahlausschusses

Beschluss:

Der Gemeindewahlausschuss setzt sich wie folgt zusammen:

Ordentliches Mitglied                                 Persönliche/r Stellvertreter/in

Dr. Dietmar Rupp                                          Elke Wißmann

Armin Maurer                                                Stefan Suberg

Michael Braun                                               Simon Günther

Peter Gruner                                                 Thomas Bausch

Bernd Kircher                                                Hartmut Schmidt

 

 

Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters (m/w/d) am 08.11.2026, ggf. Stichwahl am 29.11.2026 :

Entscheidung über die Durchführung einer Veranstaltung zur öffentlichen Vorstellung der Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d)

Beschluss:

Die Stadt Beilstein führt für die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters (m/w/d) eine öffentliche Veranstaltung für die Vorstellung der Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) wie folgt durch:

  1. Termin: 22.10.2026, 18:00 Uhr
  2. Veranstaltungsort: Stadthalle
  3. Die Moderation wird an einen externen Moderator (m/w/d) vergeben.

Im Falle eines Ausfalls wird wie folgt vertreten:

a.)    Herr René Stolle

b.)    Frau Bürgermeisterin Barbara Schoenfeld

  1. Begrüßung mit Anwesenheit aller Bewerberinnen / Bewerber (m/w/d)
  2. Jede/r Bewerberin/Bewerber (m/w/d) stellt sich in derselben Reihenfolge wie auf dem Stimmzettel einzeln unter Abwesenheit der anderen Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d), am Rednerpult mit Mikrofon auf der Bühne, vor. Rededauer: max. 10 Minuten. Nach 9 Minuten Redezeit wird an das Ende der Redezeit nach 10 Minuten erinnert. Wenn die Bewerberin / der Bewerber (m/w/d) am Ende der Redezeit angekommen ist, darf sie / er (m/w/d) den angefangenen Satz zu Ende sprechen. Nach 11 Minuten wird das Mikrofon abgeschaltet und die Redezeit ist beendet.
  3. Die anderen Bewerberinnen / Bewerber (m/w/d), die nicht am Rednerpult sind, werden sich in dieser Zeit einzeln und jeweils in Begleitung einer/eines städtischen Mitarbeiterin / Mitarbeiters (m/w/d) in Räumen des Herzog-Christoph-Gymnasiums aufhalten.
  4. Die Bewerberinnen / Bewerber (m/w/d) werden auf dem Weg von der Stadthalle in das Herzog-Christoph-Gymnasium und zurück von einer / einem städtischen Mitarbeiterin / Mitarbeiter (m/w/d) begleitet.
  5. Auf den Grundstücken Dammstraße 20 (Herzog-Christoph-Gymnasium), Dammstraße 22 (Sporthalle) und Albert-Einstein-Straße 20 (Stadthalle) sind innerhalb und außerhalb der Gebäude das Aufstellen von Plakaten sowie jegliche andere Wahlwerbung, das Abspielen einer Präsentation, Ton- oder Bildaufnahmen zu Wahlwerbezwecken nicht erlaubt.
  6. Fragerunde für die Zuhörerinnen/Zuhörer (m/w/d) unter Anwesenheit aller Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d). Dauer: maximal 90 Minuten.
  7. Fragen können an einzelne oder an alle Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) gestellt werden. Richtet sich die Frage an alle Bewerberinnen / Bewerber (m/w/d), antworten diese in derselben Reihenfolge wie auf dem Stimmzettel.
  8. Die fragende Person trägt Name und Anschrift in eine bereitgelegte Liste ein und trägt ihre Frage am Mikrofon vor.
  9. Die Zeit für die Frage wird auf 30 Sekunden, die Zeit für die Antwort der jeweiligen Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) wird auf 1 Minute begrenzt.
  10. Die Veranstaltung wird aufgezeichnet und nach Prüfung der Rechtmäßigkeit vom Landratsamt Heilbronn (Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn) auf der Homepage der Stadt Beilstein veröffentlicht.

 

Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters (m/w/d) am 08.11.2026, ggf. Stichwahl am 29.11.2026 :

Regelung für die Plakatierungen im öffentlichen Raum

Beschluss:

  1. Maximale Anzahl der Plakate: 20 Plakate pro Bewerberin / Bewerber (m/w/d) Maximale Anzahl der Standorte: 10 Standorte pro Bewerberin / Bewerber (m/w/d) Maximale Größe der Plakate: Din A1
  2. Plakatierungen im Bereich der Hauptstraße zwischen Pfarrbrunnen und Kelterstraße sind nicht erlaubt.
  3. Die Bewerberinnen / Bewerber (m/w/d), die nicht an der Stichwahl teilnehmen, haben ihre Plakate spätestens 3 Werktage nach dem Wahltermin zu beseitigen.
  4. Die Bewerberinnen / Bewerber (m/w/d), die an der Stichwahl teilnehmen, haben ihre Plakate spätestens 3 Werktage nach der Stichwahl zu beseitigen. Ihre Sondernutzungserlaubnis verlängert sich ohne erneute Beantragung um die Dauer der Zeit zwischen den beiden Wahlgängen.
  5. Werden die Plakate jeweils nicht rechtzeitig entfernt, übernimmt die Entfernung die Stadt Beilstein und stellt die Kosten hierfür der Antragstellerin / dem Antragsteller (m/w/d) in Rechnung.
  6. Für den Antrag auf Sondernutzungserlaubnis gilt § 4 der Sondernutzungssatzung. Die Antragstellerin / der Antragsteller (m/w/d) erhält 20 Aufkleber, die auf jedem Plakat sichtbar aufzubringen sind.
  7. § 6 Abs. 3 der Sondernutzungssatzung, Ziff. II der Anlage 1 zur Sondernutzungssatzung sowie der Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 07.11.2017 bleiben unberührt.

 

Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20 für das TLF 16/25 und Neubeschaffung eines Mehrzweckfahrzeugs (MZF) für die Freiwillige Feuerwehr Beilstein – Beschluss zur Einleitung der Vergabeverfahren

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Einleitung und Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens zur Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20 für das vorhandene TLF 16/25 auf Grundlage des Feuerwehrbedarfsplans 2025 und der abgestimmten Vergabeunterlagen zu. Die Ausschreibung erfolgt in den Losen 1 Fahrgestell und Aufbau, sowie Los 2 feuerwehrtechnische Beladung.Der Gemeinderat stimmt der Einleitung und Durchführung eines nationalen Vergabeverfahrens zur Neubeschaffung eines Mehrzweckfahrzeugs (MZF) zu. Die Ausschreibung erfolgt in den Losen 1 Fahrgestell und Aufbau, sowie Los 2 feuerwehrtechnische Beladung. Die Verfahrenswahl steht unter dem Vorbehalt der abschließenden, dokumentierten Auftragswert- und Vergabeprüfung. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Vergabeverfahren gemeinsam mit dem bereits beauftragten Büro J. Kratochwill – Ausschreibungsbüro für Feuerwehrfahrzeuge – zu veröffentlichen und durchzuführen. Redaktionelle, terminliche und technisch notwendige Anpassungen der Vergabeunterlagen sind zulässig, soweit der vom Gemeinderat beschlossene Leistungsumfang und Kostenrahmen nicht wesentlich verändert werden.

 

KiTa Raumaier – Vergabe der Einrichtungsmöbel

Beschluss:

Die Firma flex-i GmbH wird mit der Lieferung von Möbeln für die KiTa Raumaier beauftragt.

 

Wasserwerk – Neubau Wasserleitungen PW-Stocksberg – Brunnen Joachimstal: Vergabe Tiefbauarbeiten und Rohrleitungsbau

Beschluss:

Die Firma Rolf Scheuermann GmbH, wird mit den Tiefbauarbeiten beauftragt. Die Firma Martin Weitbrecht GmbH, wird mit dem Rohrleitungsbau beauftragt.

 

Mineralhallenbad: Vergabe der externen Dienstleistung „Fachkraft für Bäderbetriebe“

Beschluss:

Die Firma Bäderlife-tec GmbH, Schweinfurt wird mit der Personalleihe einer „Fachkraft für Bäderbetriebe“ für das Mineralhallenbad beauftragt.

 

Verkauf von Liegenschaften: Altes Feuerwehrhaus Schmidhausen (Löwensteiner Straße 20)

Beschluss:

Die Verwaltung wird mit dem Verkauf des „Alten Feuerwehrhauses Schmidhausen“ (Löwensteiner Straße 20) beauftragt.

 

Fusion der Landkreis-Gutachterausschüsse (GAA) im Landkreis Heilbronn: Hier: GAA Süd-Westlicher Landkreis und GAA Nördlicher Landkreis

Beschluss:

Die Fusion der Gutachterausschüsse wird befürwortet, die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

 

Zustimmung zum Nachtrag des bestehenden Zuwendungsvertrags zwischen der Gemeinde Aspach und der Telekom Deutschland GmbH im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau der interkommunalen Zusammenarbeit vom 15.09.2020

Beschluss:

Dem Nachtragsvertrag wird unter Vorbehalt der Zustimmung der anderen beteiligten Kommunen zugestimmt. Die benötigten Mittel sollen im Haushaltsplan 2027 vorgesehen werden.