Erhöhung Kitagebühren
Beschluss:
Die Vertragung des Tagesordnungspunktes sowie der Vorsprache der Elternbeiräte im Gremium wird beschlossen.
Erhöhung Kernzeitgebühren
Beschluss:
Nach reger Diskussion und ausführlicher Sachaussprache fasst der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss, der Erhöhung der Gebühren für die Kernzeitbetreuung zum 01.09.2025 zuzustimmen. Es werden folgende Gebührensätze beschlossen:
Modul 1 (7:00 – 13:00 Uhr) Grundgebühr
für ein Kind aus einer Familie Gebühren ab 01.09.2025
ohne weitere Kinder unter 18 Jahren: 99,00 €
mit zwei Kindern unter 18 Jahren: 78,00 €
mit drei Kindern unter 18 Jahren: 58,00 €
mit vier und mehr Kindern u. 18 Jahren: 29,00 €
Modul 2 (13:00 – 14:00 Uhr)
Gebühren ab 01.09.2025
an 1 Tag 58,00 €
an 2 Tagen 68,00 €
an 3 Tagen 78,00 €
an 4 Tagen 89,00 €
an 5 Tagen 98,00 €
Modul 3 (14:00 – 16:00 Uhr, freitags bis 14:00 Uhr)
Gebühren ab 01.09.2025
an 1 Tag 56,00 €
an 2 Tagen 76,00 €
an 3 Tagen 92,00 €
an 4 Tagen 118,00 €
Modul 4 Mittagessen
Gebühren ab 01.09.2025
an 1 Tag 26,00 €
an 2 Tagen 47,00 €
an 3 Tagen 69,00 €
an 4 Tagen 90,00 €
an 5 Tagen 112,00 €
Modul 5 (14:00 – 17:00 Uhr, freitags bis 14:00 Uhr)
– mind. 8 Teilnehmer –
Gebühren ab 01.09.2025
an 1 Tag 59,00 €
an 2 Tagen 79,00 €
an 3 Tagen 95,00 €
an 4 Tagen 121,00 €
Teegeld
Gebühren ab 01.09.2025
Grundtarif Modul 1 1,50 €
ab Modul 2 2,50 €
Marktordnung
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass analog zum Ostermontagsmarkt 10,00 € Standgebühr pro Meter Stand verlangt werden sollen. Die Hüttengebühr in Höhe von 279,00 € netto (groß) beziehungsweise 256,00 € netto (klein) sind von den Standbetreibern selbst zu entrichten, sofern sie dieses Angebot wahrnehmen möchten. Vereine sind hiervon wie üblich ausgenommen. Speziell beim Andreasmarkt sollen geeignete Platzangebote in städtischen Liegenschaften für kleinere, örtliche Kunsthandwerker und Gewerbetreibende unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
Zusätzlich zur Standgebühr und ggf. Hüttengebühr sollen Energiepauschalen wie folgt für das Wochenende erhoben werden:
– Strom 400V abgesichert 32A; 3-phasig (bis 22,0 kW Anschlussleistung): 100,00 €
– Strom 400V abgesichert 25A; 3-phasig (bis 17,5 kW Anschlussleistung): 66,00 €
– Strom 400V abgesichert 16A; 3-phasig (bis 6,5 kW Anschlussleistung): 50,00 €
– Strom 230V abgesichert 16A; 1-phasig (bis 3,6 kW Anschlussleistung): 20,00 €
Tiefgarage Hebeanlagen
Beschluss:
Der Gemeinderat fasst den Beschluss, die Fa. Selz GmbH zur Angebotssumme von 37.619,55 € mit der Sanierung der Hebeanlage in der Tiefgarage zu beauftragen.
Sanierung Straßenbeleuchtung Jettenbach
Beschluss:
Der Der Gemeinderat fasst den Beschluss, die Fa. Süwag Energie AG zur Angebotssumme von 39.072,59 € mit der Sanierung der Straßenbeleuchtung in Jettenbach zu beauftragen.
Sanierung Straßenbeleuchtung
Beschluss:
Der Gemeinderat fasst den Beschluss, die Fa. Süwag Energie AG zur Angebotssumme von 573.311,06 € mit der Sanierung der Straßenbeleuchtung in Beilstein zu beauftragen.
Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte DGUV 3+4
Beschluss:
Der Gemeinderat fasst den Beschluss, die Fa. IBQ Prüfservice GmbH zur Angebotssumme von 24.678,58 € mit der Prüfung der ortsveränderlichen Elektrogeräte in den Beilsteiner Liegenschaften zu beauftragen.