Sollten Sie konkrete Fragen rund um Ihre persönliche Grundsteuer haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Kontaktstelle. Je nach Thema ist eine andere Stelle verantwortlich. Die folgende Übersicht hilft Ihnen weiter:

Fragen zu: Kontaktstelle:
Bodenrichtwert Gemeinsamer Gutachterausschuss südwestlicher Landkreis Heilbronn 
Gutachten für geringeren tatsächlichen Wert des Grund und Bodens Gemeinsamer Gutachterausschuss südwestlicher Landkreis Heilbronn
Grundsteuerwert, Grundsteuermessbetrag und dazugehörige Bescheide Finanzamt Heilbronn
Hebesatz Stadt Beilstein

Hinweis: Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer, bei der derjenige Steuerschuldner ist, der am 01. Januar des jeweiligen Jahres als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Der Steuerschuldner bleibt so lange in dieser Rolle, bis das Finanzamt der Kommune einen Änderungsbescheid übermittelt und dieser verarbeitet wurde. Zahlungen werden daher weiterhin abgebucht, bis der Änderungsbescheid bearbeitet ist, auch wenn der Bescheid an Personen ergeht, die nicht mehr Eigentümer des Grundstücks sind. Es erfolgt ggf. anschließend eine Erstattung.


Weiterführende Informationen

Weitere Informationen und Antworten finden Sie auf der Website des Finanzministeriums Baden-Württemberg:
www.fm.baden-wuerttemberg.de/grundsteuer.