Im Zuge der Umlegung des Baugebiets „Hartäcker“ wurde für die Stadt Beilstein in die Grundbücher der betreffenden Baugrundstücke eine Eigentumsvormerkung für die Stadt Beilstein eingetragen.
Die Stadt Beilstein kann dadurch ein Ankaufsrecht ausüben, wenn der Eigentümer nicht innerhalb einer Frist von 7 Jahren mit der Bebauung des zugeteilten Flurstücks begonnen hat. Sind mehrere Grundstücke im Eigentum, so ist jedes weitere Grundstück innerhalb einer Frist von 5 Jahren zu bebauen.
Der Zeitpunkt, ab dem die 7- bzw. 5-Jahresfrist zu laufen beginnt (Zeitpunkt der Baufreigabe), wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 25.03.2025 per Beschluss auf den 15.04.2025 festgelegt.