Bewässerungsverbot in der Stadt Beilstein

Die anhaltende hochsommerliche und niederschlagsarme Wetterlage sowie der weiterhin erhöhte Trinkwasserverbrauch belasten die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Beilstein. Auch die Füllstände der für die Wasserversorgung wichtigen Hochbehälter haben sich ungünstig entwickelt. Um die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten, erlässt die Stadt Beilstein deshalb ein zeitlich befristetes Bewässerungsverbot.

Ab dem 15. August 2026 ist die Verwendung von Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage im gesamten Stadtgebiet zur Bewässerung folgender Flächen untersagt:

  • Rasen- und Grünflächen
  • private Haus- und Ziergärten
  • Blumenbeete und sonstige Zierpflanzungen
  • öffentliche Grünflächen
  • Sport- und Freizeitanlagen
  • sonstige nicht landwirtschaftlich genutzte Freiflächen
  • Befüllen und Betreiben von privaten Pools, Badebecken, Springbrunnen, Wasserspielanlagen und Wassertonnen

Das Verbot gilt sowohl für die manuelle Bewässerung als auch für den Einsatz von Rasensprengern, Beregnungsanlagen und vergleichbaren technischen Einrichtungen.

Ausgenommen ist die Bewässerung landwirtschaftlich genutzter Flächen, sofern sie der landwirtschaftlichen Erzeugung dient. Rasen-, Zier- und andere nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen eines landwirtschaftlichen Betriebs fallen weiterhin unter das Verbot.

Weitere Ausnahmen bestehen, wenn Trinkwasser zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Menschen, Tiere oder erhebliche Sachwerte benötigt wird. Neu angepflanzte Bäume, Sträucher oder andere Pflanzen dürfen nur bewässert werden, wenn dies im Einzelfall zwingend erforderlich ist, um ihr Absterben zu verhindern.

Das Bewässerungsverbot gilt zunächst bis zum 1. September 2026. Abhängig von der weiteren Entwicklung der Wasserversorgungssituation kann die Geltungsdauer angepasst oder die Verfügung vorzeitig aufgehoben werden.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung und einen weiterhin bewussten Umgang mit unserer wertvollen Ressource Trinkwasser.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihre Stadtverwaltung Beilstein

Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Verwendung von Trinkwasser zur Bewässerung hier als pdf herunterladen