Sitzung vom 21.10.2025

Ausscheiden Stadtrat Manuel Gemmrich aus dem Gemeinderat
Beschluss:

Es wird festgestellt, dass für den Antrag auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat des Herrn Manuel Gemmrich ein wichtiger Grund nach § 16 Gemeindeordnung vorliegt. Stadtrat Manuel Gemmrich scheidet zum 15. Oktober 2025 aus dem Gemeinderat aus.

 

Nachrücken Frau Laura Müller in den Gemeinderat
Beschluss:

Der Gemeinderat stellt fest, dass gemäß § 29 Abs. 5 GemO keine Hinderungsgründe nach § 29 Abs. 1 GemO gegeben sind. Frau Laura Müller wird durch die Vorsitzende mit der Verpflichtungsformel als Gemeinderätin verpflichtet. Frau Laura Müller rückt als ordentliches Mitglied in den Sozial- und Verwaltungsausschuss als Ersatz für Herrn Paul Suberg nach. Frau Laura Müller rückt als ordentliches Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Mineralfreibad Oberes Bottwartal“ nach.

 

Vergabe – Technische Betriebsführung der Abwasseranlagen
Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die technische Betriebsführung der Abwasseranlagen der Stadt Beilstein, an die Firma Heilbronner Versorgungs GmbH zum Angebotspreis von 183.018,19 € zu vergeben.

 

Sportgelände – Anschaffung neuer Rasentraktor
Beschluss:

Die Stadtverwaltung wird ermächtigt den Rasentraktor bei der Firma Wolf Landmaschinen aus Oberstenfeld zur Angebotssumme von 19.727,82 € zu bestellen.

 

Langhansschule – Anschaffung neuer Klassenzimmerausstattung
Beschluss:

Die Stadtverwaltung wird ermächtigt die Klassenzimmerausstattung bei der Firma flex-i aus Untergruppenbach zur Angebotssumme von 26.914,23 € zu bestellen.

 

Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und Gruben zum 01.01.2026
Beschluss:

  1. Der Gebührenbedarfsrechnung wird zugestimmt. Sie liegt dem Gemeinderat bei Beschlussfassung vor. Dem Kalkulationszeitraum 2026 wird zugestimmt.
  2. Die Kostenunterdeckung 2024 in Höhe von -2.471,15 € soll vollständig ausgeglichen werden.
  3. Den in die Kalkulation aufgenommenen geschätzten Abwassermengen und Personalkosten wird zugestimmt.
  4. Es wird folgende Satzung beschlossen:

Auf Grund von § 46 Abs.4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2,8 Abs.2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Beilstein am 21.10.2025 folgende Satzung zu Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung – EntsS) der Stadt Beilstein vom 12.11.2024 beschlossen:

§1

§9 Gebührenhöhe wird wie folgt geändert:

(1) Die Benutzungsgebühr nach §7 Abs. 1 beträgt:

bei Kleinkläranlagen ohne biologische Nachbehandlung

– Mehrkammer-Absetzgruben für jeden m³ Schlamm                                                                                                                      105,62 €/m³
– Mehrkammer-Ausfaulgruben für jeden m³ Schlamm                                                                                                                                  88,82 €/m³

bei Kleinkläranlagen mit biologischer Nachbehandlung für jeden m³ Schlamm                                                                                          88,82 €/m³

bei geschlossenen Gruben für jeden m³ Entleerungsgut                                                                                                                          58,58 €/m³

 

Angefangene Kubikmeter werden bis 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet, solche über 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. Die abzurechnende Mindestmenge beträgt 1 m³.

 

(2) Die Benutzungsgebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird (§2 Abs. 4), beträgt:

– Mehrkammer-Absetzgruben für jeden m³ Schlamm

71,27 €/m³

– Mehrkammer-Ausfaulgruben für jeden m³ Schlamm

54,47 €/m³

bei Kleinkläranlagen mit biologischer Nachbehandlung für jeden m³ Schlamm                                                                                    54,47 €/m³

bei geschlossenen Gruben für jeden m³ Entleerungsgut                                                                                                                       24,23 €/m³

 

Angefangene Kubikmeter werden bis 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet, solche über 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. Die abzurechnende Mindestmenge beträgt 1 m³.

§2

Die Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

 

Kalkulation der Wassergebühr 2026
Beschluss:

  1. Der Gemeinderat stimmt der beiliegenden Gebührenkalkulation für das Jahr 2026 zu.
  2. Der Gemeinderat übt sein pflichtgemäßes Ermessen aus und stimmt den in der Vorschaurechnung enthaltenen Prognose – und Ermessensentscheidungen zu.
  3. Der Gemeinderat übt sein pflichtgemäßes Ermessen dahingehend aus, dass in erster Linie
  • die lineare Abschreibungsmethode angewandt wird und der durchschnittliche Abschreibungssatz 1,52 % beträgt,
  • die Zuschüsse und Beiträge mit einem durchschnittlichen Satz von 5 % aufgelöst werden,
  • die verkaufte Wassermenge auf 296.000 m³ geschätzt wird,
  • der Verwaltungskostenbeitrag mit 86.800 € zugrunde gelegt wird.
  1. Der Gemeinderat behält sich vor, Kostenunterdeckungen in den Folgejahren auszugleichen.
  2. Der Gemeinderat übt sein pflichtgemäßes Ermessen dahingehend aus, dass die Wassergebühr 2026 auf 2,82 €/m³ festgesetzt wird.
  3. Aufgrund der § § 4, 11 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), der §§ 2,8 Abs.2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) und des § 5 Eigenbetriebssatzung des Wasserwerks Beilstein hat der Gemeinderat der Stadt Beilstein am 21.10.2025 die als Anlage 1 beigefügte Satzung beschlossen.

 

Vergabe eines Städtischen Bauplatzes im Baugebiet Hartäcker für eine private Wohnbebauung
Beschluss:

Der zum Verkauf stehende städtische Bauplatz wird folgendermaßen vergeben:

Flst Größe in m² Lage  Verkaufspreis/ m²
879 473 Katharinenring               525,00 €

 

Die Verwaltung wird ermächtigt den Bewerber über das Ergebnis der Vergabe zu benachrichtigen und den Kaufvertrag, zu den am 26.10.2021 beschlossenen Verkaufspreisen, abzuschließen.