Ausscheiden Stadtrat Manuel Gemmrich aus dem Gemeinderat
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass für den Antrag auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat des Herrn Manuel Gemmrich ein wichtiger Grund nach § 16 Gemeindeordnung vorliegt. Stadtrat Manuel Gemmrich scheidet zum 15. Oktober 2025 aus dem Gemeinderat aus.
Nachrücken Frau Laura Müller in den Gemeinderat
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest, dass gemäß § 29 Abs. 5 GemO keine Hinderungsgründe nach § 29 Abs. 1 GemO gegeben sind. Frau Laura Müller wird durch die Vorsitzende mit der Verpflichtungsformel als Gemeinderätin verpflichtet. Frau Laura Müller rückt als ordentliches Mitglied in den Sozial- und Verwaltungsausschuss als Ersatz für Herrn Paul Suberg nach. Frau Laura Müller rückt als ordentliches Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Mineralfreibad Oberes Bottwartal“ nach.
Vergabe – Technische Betriebsführung der Abwasseranlagen
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, die technische Betriebsführung der Abwasseranlagen der Stadt Beilstein, an die Firma Heilbronner Versorgungs GmbH zum Angebotspreis von 183.018,19 € zu vergeben.
Sportgelände – Anschaffung neuer Rasentraktor
Beschluss:
Die Stadtverwaltung wird ermächtigt den Rasentraktor bei der Firma Wolf Landmaschinen aus Oberstenfeld zur Angebotssumme von 19.727,82 € zu bestellen.
Langhansschule – Anschaffung neuer Klassenzimmerausstattung
Beschluss:
Die Stadtverwaltung wird ermächtigt die Klassenzimmerausstattung bei der Firma flex-i aus Untergruppenbach zur Angebotssumme von 26.914,23 € zu bestellen.
Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und Gruben zum 01.01.2026
Beschluss:
- Der Gebührenbedarfsrechnung wird zugestimmt. Sie liegt dem Gemeinderat bei Beschlussfassung vor. Dem Kalkulationszeitraum 2026 wird zugestimmt.
- Die Kostenunterdeckung 2024 in Höhe von -2.471,15 € soll vollständig ausgeglichen werden.
- Den in die Kalkulation aufgenommenen geschätzten Abwassermengen und Personalkosten wird zugestimmt.
- Es wird folgende Satzung beschlossen:
Auf Grund von § 46 Abs.4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2,8 Abs.2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Beilstein am 21.10.2025 folgende Satzung zu Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung – EntsS) der Stadt Beilstein vom 12.11.2024 beschlossen:
§1
§9 Gebührenhöhe wird wie folgt geändert:
(1) Die Benutzungsgebühr nach §7 Abs. 1 beträgt:
bei Kleinkläranlagen ohne biologische Nachbehandlung
– Mehrkammer-Absetzgruben für jeden m³ Schlamm 105,62 €/m³
– Mehrkammer-Ausfaulgruben für jeden m³ Schlamm 88,82 €/m³
bei Kleinkläranlagen mit biologischer Nachbehandlung für jeden m³ Schlamm 88,82 €/m³
bei geschlossenen Gruben für jeden m³ Entleerungsgut 58,58 €/m³
Angefangene Kubikmeter werden bis 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet, solche über 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. Die abzurechnende Mindestmenge beträgt 1 m³.
(2) Die Benutzungsgebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird (§2 Abs. 4), beträgt:
– Mehrkammer-Absetzgruben für jeden m³ Schlamm
71,27 €/m³
– Mehrkammer-Ausfaulgruben für jeden m³ Schlamm
54,47 €/m³
bei Kleinkläranlagen mit biologischer Nachbehandlung für jeden m³ Schlamm 54,47 €/m³
bei geschlossenen Gruben für jeden m³ Entleerungsgut 24,23 €/m³
Angefangene Kubikmeter werden bis 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet, solche über 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. Die abzurechnende Mindestmenge beträgt 1 m³.
§2
Die Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Kalkulation der Wassergebühr 2026
Beschluss:
- Der Gemeinderat stimmt der beiliegenden Gebührenkalkulation für das Jahr 2026 zu.
- Der Gemeinderat übt sein pflichtgemäßes Ermessen aus und stimmt den in der Vorschaurechnung enthaltenen Prognose – und Ermessensentscheidungen zu.
- Der Gemeinderat übt sein pflichtgemäßes Ermessen dahingehend aus, dass in erster Linie
- die lineare Abschreibungsmethode angewandt wird und der durchschnittliche Abschreibungssatz 1,52 % beträgt,
- die Zuschüsse und Beiträge mit einem durchschnittlichen Satz von 5 % aufgelöst werden,
- die verkaufte Wassermenge auf 296.000 m³ geschätzt wird,
- der Verwaltungskostenbeitrag mit 86.800 € zugrunde gelegt wird.
- Der Gemeinderat behält sich vor, Kostenunterdeckungen in den Folgejahren auszugleichen.
- Der Gemeinderat übt sein pflichtgemäßes Ermessen dahingehend aus, dass die Wassergebühr 2026 auf 2,82 €/m³ festgesetzt wird.
- Aufgrund der § § 4, 11 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), der §§ 2,8 Abs.2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) und des § 5 Eigenbetriebssatzung des Wasserwerks Beilstein hat der Gemeinderat der Stadt Beilstein am 21.10.2025 die als Anlage 1 beigefügte Satzung beschlossen.
Vergabe eines Städtischen Bauplatzes im Baugebiet Hartäcker für eine private Wohnbebauung
Beschluss:
Der zum Verkauf stehende städtische Bauplatz wird folgendermaßen vergeben:
| Flst | Größe in m² | Lage | Verkaufspreis/ m² |
| 879 | 473 | Katharinenring | 525,00 € |
Die Verwaltung wird ermächtigt den Bewerber über das Ergebnis der Vergabe zu benachrichtigen und den Kaufvertrag, zu den am 26.10.2021 beschlossenen Verkaufspreisen, abzuschließen.