JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Volltextsuche

Das Beilsteiner Statutenbuch von 1770

vor 250 Jahren mit „ohnbeschreiblicher Mühe“ fertiggestellt.

Beim großen Stadtbrand im Jahr 1693 wurde die Stadt- und Amtsregistratur in Beilstein fast vollständig vernichtet. Alle schriftlichen Unterlagen, von der Festsetzung der Steuern über die Rechte und Pflichten der Bürger bis zum Verlauf von Wegen oder der Lage von Grenzsteinen - alles war verloren und musste neu dokumentiert und im Statutenbuch zusammengefasst werden. Der gut erhaltene schweinslederne Foliant ist mit 535 Doppelseiten nicht nur im Wortsinn ein archivalisches Schwergewicht. Ursprünglich gedacht als Grundlage der städtischen Verwaltung ermöglicht das Buch einen tiefen Einblick in die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse in Beilstein zur Mitte des 18. Jahrhunderts.

Das Beilsteiner Statutenbuch ist zugleich Grundbuch, Steuerkataster, Ortsrechtssammlung, Gewerbeordnung, Einwohnerdatenbank, Besoldungstabelle, Bußgeldkatalog und eine Sammlung von Gerichtsentscheiden. Das Buch berichtet über die Holzlieferung an den Pfarrer, die Entlohnung der Hebamme, die Abhaltung des Andreasmarktes, Obstfrevel oder etwa die Holzdiebstähle der Gronauer im Beilsteiner Wald. Das Statutenbuch ist die Ergänzung zu den im Stadtkern erhaltenen historischen, ortsbildprägenden Bauten. Die Häuser prägen das Gesicht, das Statutenbuch und der restliche Archivbestand sind das Gedächtnis der Stadt.

Die Zusammenstellung des Statutenbuchs zog sich lange hin, vom ersten obrigkeitlichen Auftrag  im Jahr 1703 bis zur Fertigstellung dauerte es 67 Jahre!

Erst 1770  ist „die Lagerbuch-Einrichtung ohne magistratischen Auftrag, teils aus eigener Bewegnuß, teils auf kommissarischen Befehl von dem Stadt- und Amtsschreiber Johann Christoph Hopffenstock unter dem Beistand Gottes und unter der glorwürdigsten Regierung des durchlauchtigsten Fürsten und Herrn Carl, Herzog von Württemberg, unter die Hand genommen, fortgesetzt und mit ohnbeschreiblicher Mühe fertiggestellt worden.“

 

Weitere Informationen zum Beilsteiner Statutenbuch von 1770 können Sie dem pdf-Dokument entnehmen:

Beilsteiner Statutenbuch von 1770

Das Statutenbuch in Seitenansicht
Das Stadtsiegel von 1770
Rathausplatz Beilstein. Das Gebäude rechts neben dem Rathaus enthält das „Amts-und Archivgewölbe“ aus dem Jahr 1706, in dem auch heute Teile des Stadtarchivs und das Statutenbuch lagern.