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entscheidet über Angelegenheiten der Gemeinde, wenn nicht die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist und kontrolliert die Gemeindeverwaltung. Der Gemeinderat [mehr]
ausschuss. Dieser ermittelt das endgültige Ergebnis für die Gemeinde und stellt es fest. Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin macht das Endergebnis anschließend öffentlich bekannt (z.B. im Amtsblatt [mehr]
Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. Stimmabgabe Die Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters richten sich nach einer amtlichen, einheitlichen Vorlage. Die Stimmzettel enthalten Namen, Vornamen [mehr]
Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher meldet die Ergebnisse an die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister beziehungsweise an die Kreiswahlleiterin oder den Kreiswahlleiter. Diese ermitteln die Ergebnisse [mehr]