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Ämter & Behörden

Städtetag Baden-Württemberg

Die wesentlichen Aufgaben des Städtetages Baden-Württemberg bestehen in der Vertretung der Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem Land Baden-Württemberg, dem Bund und der Europäischen Union.

Die Mitglieder des Verbandes werden insbesondere über das für sie wichtige politische Geschehen und über aktuelle Entwicklungen im Gesetzgebungs- und Verwaltungsbereich unterrichtet. Weiterhin unterrichtet der Verband seine Mitglieder über Hinweise für die Verwaltung auf Grundlage entsprechender Untersuchungen, Erhebungen oder Projekte. Sie werden vom Städtetag Baden-Württemberg in einzelnen kommunalen Angelegenheiten beraten und vertreten. Ebenso organisiert und führt der Städtetag Erfahrungsaustausche unter seinen Mitgliedern durch, beispielsweise in Form von Umfragen zu kommunalrelevanten und aktuellen Themen. Durch die erstgenannte Funktion nimmt der Städtetag Baden-Württemberg auch seinen Verfassungsauftrag nach Artikel 71 Abs. 4 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg wahr ("Bevor durch Gesetz oder Verordnung allgemeine Fragen geregelt werden, welche die Gemeinden und Gemeindeverbände berühren, sind diese oder ihre Zusammenschlüsse zu hören"). Eine weitere Aufgabe ist die Vertretung der Städte gegenüber anderen Verbänden, Organisationen und Körperschaften, auch zum Abschluss von juristischen Vereinbarungen u. ä.

Europabüro der baden-württembergischen Kommunen

Seit 1999 unterhält der Städtetag zusammen mit dem baden-württembergischen Gemeindetag und dem baden-württembergischen Landkreistag in einer Bürogemeinschaft mit dem bayerischen und dem sächsischen Städtetag ein Büro in Brüssel. Damit wird der immer größeren Notwendigkeit einer Präsenz auf der europäischen Ebene Rechnung getragen.

Rechtsform

Der Städtetag Baden-Württemberg ist ein eingetragener Verein des Privatrechts, er ist Mitglied und Landesverband des Deutschen Städtetages.

Geschäftsstelle

Der Städtetag hat eine Geschäftsstelle mit Sitz in Stuttgart in der Königstraße 2.

Organe des Städtetags

Die Organe des Städtetages Baden-Württemberg sind

  • die Hauptversammlung,
  • der Vorstand und
  • das Geschäftsführende Vorstandsmitglied (Hauptgeschäftsführerin).

Die Zuständigkeiten für diese Organe sind in der Satzung des Städtetages Baden-Württemberg in der Fassung des Hauptversammlungsbeschlusses vom 16. Oktober 2020 geregelt.

Vorstand

Präsident des Vorstandes ist seit 1. Juli 2018 Dr. Peter Kurz, Oberbürgermeister der Stadt Mannheim. Seine beiden Stellvertreter sind Oberbürgermeister Michael Makurath, Stadt Ditzingen, und Bürgermeister Rainer Stolz, Stadt Stockach.

Geschäftsführendes Vorstandsmitglied

Geschäftsführendes Vorstandsmitglied ist seit 1. August 2014 Oberbürgermeisterin a. D. Gudrun Heute-Bluhm. Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin ist seit 1. April 2018 Dr. Susanne Nusser.

Ausschüsse und Arbeitsgemeinschaften

Zur Bewältigung dieser kommunalrelevanten Aufgaben dienen sieben Fachausschüsse des Vorstandes sowie mehr als 60 ständige Arbeitsgemeinschaften und weitere Ad-hoc-Arbeitsgruppen. Weiterhin ist der Verband in ca. 120 Gremien anderer Institutionen und Verbände vertreten.

Anschrift

Städtetag Baden-Württemberg
Königstraße 2
70173 Stuttgart
Tel:0711 22921-0
Fax:0711 22921-42

Sprechzeiten

Besetzungszeiten der Telefonzentrale: Montag bis Donnerstag: 08:00-12:00 und 13:00-16:30 Uhr Freitag: 08:00-14:00 Uhr.