Achtung:

Bitte beachten Sie, dass die Antragsfrist für die „Intensive Sprachförderung plus (ISF+)“ bzw. „Singen-Bewegen-Sprechen (SBS)“ für das Kindergartenjahr 2023/2024 und für die im Kindergartenjahr 2022/2023 durchgeführten Entwicklungsgespräche am 30.11.2023 endete.

Sobald eine Antragstellung für das neue Kindergartenjahr 2024/2025 möglich ist, werden wir an dieser Stelle darauf hinweisen.

 

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Gruppe an Kindern spielt zusammen im Kindergarten

Bildung und Qualifikation

Kompetenzen verlässlich voranbringen (Kolibri)

  • Sie führen ein Entwicklungsgespräch im Anschluss an die Einschulungsuntersuchung mit den Eltern von Kindern mit intensivem Förderbedarf durch.

  • Sie fördern die Sprachentwicklung von Kindern mit intensivem Sprachförderbedarf.

  • Sie erhalten eine Förderung in Form eines Zuschusses.

  • Das Kultusministerium hat uns mit der Abwicklung der Förderung beauftragt. Den Antrag stellen Sie direkt bei uns.

Zum Förderportal

Kurz erklärt

Wir unterstützen Träger von Kindertageseinrichtungen sowie von Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen bei der Sprachförderung der Kinder mit zusätzlichem Förderbedarf.

Sprechen Sie uns an

Hotline Kolibri

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Bei Kindern in Ihrer Einrichtung wird ein intensiver Förderbedarf in den Bereichen der sprachlichen Entwicklung, der mathematischen Vorläuferfähigkeiten, der motorischen Fähigkeiten oder der sozial-emotionalen Kompetenzen im Rahmen der Einschulungsuntersuchung festgestellt.

  • Eine in der Kindertageseinrichtung tätige pädagogische Fachkraft führt ein Entwicklungsgespräch im Anschluss an die Einschulungsuntersuchung mit Erziehungsberechtigten von Kindern mit intensivem Förderbedarf. Weitere Expertinnen und Experten und die zuständige Kooperationslehrkraft können hinzugezogen werden.

  • Sie können im darauffolgenden Kindergartenjahr einen Förderantrag für die im Anschluss an die Einschulungsuntersuchung durchgeführten Entwicklungsgespräche stellen.

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind kommunaler oder freier Träger von Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen.

  • Als gemeinnützige Einrichtung, Verein oder Gesellschaft des bürgerlichen Rechts arbeiten Sie eng mit einem Kindergarten oder einer Tageseinrichtung zusammen (keine Förderberechtigung für den Förderweg SBS). Nur für diesen Fall ist das Formular Bestätigung des Kindergartenträgers zu verwenden, Sie finden es unter den Downloads.

  • Sie führen bei Kindern mit intensivem Förderbedarf in den Bereichen der sprachlichen Entwicklung, der mathematischen Vorläuferfähigkeiten, der motorischen Fähigkeiten oder der sozial-emotionalen Kompetenzen ein Entwicklungsgespräch im Anschluss an die Einschulungsuntersuchung mit den Erziehungsberechtigten durch.

  • Sie bieten Kindern die über die alltagsintegrierte Unterstützung der Sprachentwicklung hinaus einen intensiven Sprachförderbedarf haben eine zusätzliche Sprachförderung an.

  • Sie wählen für das Kind entsprechend dem individuellen Sprachförderbedarf entweder den Förderweg ISF+ oder SBS.

  • Die Zustimmungserklärung zur Teilnahme des Kindes an einer Sprachfördermaßnahme sowie die datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärungen der Erziehungsberechtigten liegen vor.

  • Die geförderten Kinder sind mindestens 2,7 Jahre alt.

  • Ihre Kindertageseinrichtung befindet sich in Baden-Württemberg.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

Sie erhalten einen Zuschuss in Form eines Festbetrags für Sprachfördergruppen und ein Entwicklungsgespräch im Anschluss an die Einschulungsuntersuchung. Sie können Sprachfördergruppen auch jahrgangsübergreifend bilden.

Für die Durchführung eines Entwicklungsgespräches erhalten Sie rückwirkend für das vorangegangene Kindergartenjahr eine Zuwendung in Höhe von 20 .

Bei Sprachfördermaßnahmen nach dem Förderweg ISF+ bezuschussen wir Sprachfördergruppen mit bis zu zwei Kindern mit 1.200  und Sprachfördergruppen aus drei bis zu sieben Kindern mit 2.200 je Kindergartenjahr.

Für Sprachfördermaßnahmen nach dem Förderweg SBS erhalten Sie pro Sprachfördergruppe eine Zuwendung in Höhe von 2.200  je Kindergartenjahr.

Abweichend von Nummer 1.2 VV des Finanzministeriums zu § 44 LHO dürfen wir die Zuwendung auch für solche Vorhaben bewilligen, die Sie bereits begonnen haben. Der Beginn erfolgt auf Risiko des Zuwendungsempfängers.

Wie geht es weiter?

Details zur Antragstellung

Zunächst müssen Sie Einwilligungserklärungen der Eltern einholen. Das Formular können Sie im Bereich Dokumente und Formulare oder unter http://kindergaerten-bw.de/,Lde/Kolibri herunterladen.

Sie können einen Antrag für mehrere Einrichtungen stellen. Für jede Einrichtung ist eine, vom Träger über alle seine Einrichtungen hinweg durchnummerierte Übersicht der Sprachfördergruppen beizufügen. Die Formulare finden Sie im Downloadbereich. Im Downloadbereich steht unter der Rubrik „Merkblätter / Richtlinien“ die Ausfüllhilfe zum Antragsformular „Ergänzende Informationen für die Beantragung SBS & ISF“ zur Verfügung.

Für die Beantragung der Förderung im Rahmen der im Anschluss an die Einschulungsuntersuchung durchgeführten Entwicklungsgespräche ist ein eigenes Antragsformular einzureichen. Bitte geben Sie die Anzahl der Entwicklungsgespräche an, die auf Grundlage eines festgestellten Förderbedarfs im Rahmen der Einschulungsuntersuchung im Kindergartenjahr 2022/2023 vom 01.08.2022 bis 31.07.2023 durchgeführt wurden.

Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reichen Sie bitte fristgerecht und ausschließlich elektronisch unter der E-Mail-Adresse kolibri@l-bank.de  bei der L‑Bank ein.  Die Antragsfrist endet am 30.11.2023 (Eingang bei der L‑Bank).

Weitere Informationen zur Förderung im Rahmen der VwV Kolibri erhalten Sie auf der Website des Kultusministeriums.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Weitere Förderprogramme

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