Leistungsfähige und zuverlässige Energieversorgungsnetze sind Voraussetzung für eine Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas. Die Versorgung soll folgenden Anforderungen genügen:
Die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes muss genehmigt werden. Eine Genehmigung ist für jedes einzelne Netz erforderlich. Die räumliche Abgrenzung wird bei einem Verteilernetz durch das jeweilige Konzessionsgebiet bestimmt.
Das Umweltministerium Baden-Württemberg
Voraussetzungen sind:
Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen formlosen Antrag stellen, der Angaben zu folgenden Punkten enthält:
Die Entscheidung erhalten Sie schriftlich.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Der Gebührenrahmen beträgt 300 - 50.000 €.
Antrag: rechtzeitig vor der geplanten Aufnahme des Netzbetriebs
16.02.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg