die für Ihnre Wohnort zuständige Agentur für Arbeit
keine
Die Förderung einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung muss Ihre Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihr Jobcenter vor Maßnahmebeginn genehmigen.
Sobald Sie die schriftliche Bewilligung erhalten haben, können Sie an der bewilligten Maßnahme teilnehmen.
Ohne schriftliche Bewilligung der Teilnahme müssen Sie die Maßnahmekosten gegebenenfalls selbst tragen und erhalten kein Arbeitslosengeld mehr.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Bundesagentur für Arbeit hat dessen ausführliche Fassung am 24.05.2019 freigegeben.