Im Rahmen des Sonderprogramms „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“ werden neben den schon bestehenden 35.000 BFD-Plätzen jährlich bis zu 10.000 neue Plätze zur Verfügung gestellt. Die Belegung dieser Plätze muss einen Bezug zur Flüchtlingshilfe haben, d. h. der Einsatz muss in der Flüchtlingshilfe erfolgen oder der Dienst muss durch geflüchtete Menschen geleistet werden. Das Sonderprogramm ist bis zum 31.12.2018 befristet.
Ihre Einsatzstelle und das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
Hinweis: Die für Sie jeweils zuständigen Regionalbetreuer und Regionalbetreuerinnen finden Sie im Portal des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Erkundigen Sie sich bei der Einsatzstelle.
Keine
Keine
Hinweis: Einsatzstellen und Träger können feste Fristen für Bewerbungen und Dienstantritte festgelegt haben.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesfamilienministerium hat dessen ausführliche Fassung am 15.10.2018 freigegeben.