Stiftungen sind dazu verpflichtet, Umstände anzeigen, die für ihre steuerliche Erfassung von Bedeutung sind.
das Finanzamt, in dessen Bezirk die Stiftung ihren Sitz hat
Kopien
Schicken Sie die Unterlagen mit der Post.
keine
innerhalb eines Monats
08.01.2024; Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg