Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie ab einem bestimmten Alter Ihre bisherige Arbeitszeit um die Hälfte reduzieren. Diese Altersteilzeitarbeit vereinbaren Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber. Informationen dazu kann Ihnen auch Ihr Betriebs- beziehungsweise Personalrat geben.
Sie haben keinen Anspruch auf Altersteilzeit.
Ihr Arbeitgeber
schriftliche Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung
Die Altersteilzeit müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber schriftlich vereinbaren.
Es gibt zwei Altersteilzeit-Modelle:
Während der Altersteilzeit verdienen Sie weniger. Sie erhalten jedoch von Ihrem Arbeitgeber zusätzliche
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrem Betriebs- beziehungsweise Personalrat.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 10.06.2020 freigegeben.