Der Gemeinderat hat am 26.04.2022 den Lärmaktionsplan nach § 47 d) Bundesimmissionsschutzgesetz beschlossen. Auf Grundlage der vom Ingenieurbüro Kurz & Fischer aus Winnenden in Kooperation mit dem Ingenieurbüro Planungsgruppe SSW aus Ludwigsburg erarbeiteten Lärmanalyse wurde ein Maßnahmenkatalog erarbeitet, um die Lärmwerte zu reduzieren. Maßgebend ist der Lärmaktionsplan der Stadt Beilstein in der Fassung vom 31.03.2022.
Zusammenfassend sind folgende Maßnahmen aufgezeigt:
Anlage für weitere Informationen
Der Lärmaktionsplan kann während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Beilstein, Bauamt, eingesehen werden. Jedermann kann den Lärmaktionsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.