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Volltextsuche

Infos zum Coronavirus

Homepages mit Informationen zum Impfen in ukrainischer Sprache

Das Sozialministerium hat uns informiert, dass es im Rahmen der Impfkampagne #dranbleiben-bw die Erstellung von Informationsmaterialien auf Ukrainisch in Auftrag gegeben hat. Bis zur Veröffentlichung wird auf die Internetseite des Gesundheitsministeriums Niedersachsen, die seit gestern auch Corona-Informationen auf Ukrainisch anbietet, sowie den Impfkalender der STIKO auf Ukrainisch verwiesen. Wir bitten um Weiterleitung an alle Flüchtlingsorganisationen vor Ort.

Das Rathaus ist für den Publikumsverkehr geöffnet

Das Rathaus ist während der Sprechzeiten wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir auch weiterhin, vorab Termine zu vereinbaren.

Termine können jedoch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vereinbart werden.

Bitte denken Sie auch weiterhin an den Mund-Nasen-Schutz.

 

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Montag:
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag:
16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Aktuelle Corona Verordnung ab 3. April 2022

Die Landesregierung hat am 1. April 2022 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab dem 3. April 2022.

Die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Staatsministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Nach § 13 tritt sie am Sonntag, den 3. April 2022 in Kraft. Abweichend hiervon treten § 13 Absatz 1 Sätze 3 und 4 sowie § 5 am Tag nach dieser Notverkündung, also am Samstag, den 2. April 2022 in Kraft.

Reisen und Quarantäneauflagen

Die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 20. März 2022 regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten.

Weitergehende Informationen zu den Corona-Einreiseregeln finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit unter www.bundesgesundheitsministerium.de oder hier

Corona-Verordnung Absonderung ab 19.03.2022

Die Corona-Verordnung Absonderung wurde mit Wirkung zum 19. März 2022 geändert.

Antworten auf häufige Fragen zur Corona-Verordnung Absonderung sind auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg unter https://www.baden-wuerttemberg.de abrufbar.

Aktuelle Situation im Landkreis Heilbronn und Baden-Württemberg

Aktuelle Entwicklungen zu den Infektionszahlen für alle Landkreise in Baden-Württemberg veröffentlicht das Ministerium für Soziales und Integration auf seiner Homepage.

Das Landratsamt Heilbronn veröffentlicht unter http://www.landkreis-heilbronn.de/coronakarte die Gesamtzahl der bestätigten Fälle im Landkreis, die Anzahl der aktiv Infizierten, der Genesenen, der Verstorbenen sowie die 7-Tages-Inzidenz. Zudem bildet eine Karte die bisher bestätigten Fälle der einzelnen Kommunen ab.

Bitte beachten Sie: Die Übersicht wird in der Regel Montag bis Freitag am späten Nachmittag aktualisiert. Aufgrund der Melde- und Übermittlungswege zwischen den verschiedenen Behörden stimmen die Zahlen aus dem Dashboard des Landkreises Heilbronn nicht immer exakt mit den Zahlen des Landesgesundheitsamts, Sozialministeriums oder des Robert Koch-Instituts überein. Auch die den Kommunen über Rescuetrack gemeldeten Zahlen können hiervon abweichen.

 

 

Schema zur Selbsteinschätzung zum Infektionsrisiko und zur Einstufung als Kontaktperson

Schema zur Selbsteinschätzung

Kindertagesstätten

Die Verordnung des Kultusministeriums über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen unter Pandemiebedingungen (Corona-Verordnung Kita - CoronaVO Kita) vom 1. April 2022 wird hiermit durch öffentliche öffentliche Verkündung des Kultusministerium notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Nach Paragraf 4 tritt sie am 3. April 2022 in Kraft und mit Ablauf des 13. April 2022 außer Kraft. Gleichzeitig tritt am 3. April 2022 die Corona-Verordnung Kita vom 3. Oktober 2021, die zuletzt durch Verordnung vom 18. März 2022 geändert worden ist, außer Kraft.

Informationen zur Grundschule können Sie auf deren Homepage abrufen.

 Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung Kita zum3. April 2022  

  • Wegfall der Maskenpflicht.

    Wir möchten darauf hinweisen, dass die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen zwar nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben ist, aber weiterhin generell empfohlen wird (§ 2 CoronaVO).

Die aktuell gültige Fassung der CoronaVO Kita finden Sie hier.

Anlage (Formuar Eigenbescheinigung) zum Schreiben des Staatssekretärs zur Testpflicht in Kitas und Kindertagespflegestellen (10. Januar 2021)

Schulen

Der Betrieb der Schulen wird zukünftig umfassend in einer eigenen Ressort-Verordnung Schule geregelt.

Langhansschule & Kernzeitenbetreuung
Informationen zur Langhansschule und Kernzeitenbetreuung können Sie auf deren Homepage abrufen.

Herzog-Christoph-Gymnasium
Informationen zum Herzog-Christoph-Gymnasium können Sie auf dessen Homepage abrufen.

Religiöse Veranstaltungen und Bestattungen

Regelungen und Erläuterungen zu Gottesdiensten, weiteren religiösen Veranstaltungen und Bestattungen finden Sie auf der Internetseite des Kultusministeriums Baden-Württemberg.

Besuche bei Alters- und Ehejubilaren

Die Besuche durch die Bürgermeisterin finden bis auf Weiteres nicht statt.

Einkaufsservice für Menschen mit Unterstützungsbedarf

Menschen mit Unterstützungsbedarf werden nicht alleine gelassen. Verschiedene Vereine und Bürger schließen sich zusammen und bieten Nachbarschaftshilfe, Einkaufs- und Botengänge an. Der nachfolgenden Übersicht über die Hilfsangebote und Koordinierungsstellen in Beilstein können Sie die Details entnehmen: 

#nachbarschaftschallenge der CVJM Beilstein
Den Versorgungsservice der CVJM Beilstein erreichen Sie unter der Nummer 07062 6629413 bei Familie Bühler.

Einkaufshilfe für gefährdete Menschen von der Christlichen Pfadfinderschaft Deutschlands e.V. Ortsring Beilstein
Unter der Hotline 0157/30700789 und per Mail nehmen die Pfadfinder von Montag bis Samstag 9 Uhr bis 18 Uhr verschiedene Aufträge (Einkaufsservice, Botendienste, etc.) entgegen.

Nachbarschaftshilfe der Ditib Selimiye Jugend
Unter der Hotline 0151/50745261 und 0176/22139778 ist die Nachbarschaftshilfe der Ditib Selimiye Jugend zu erreichen.

Die Einkaufshelfer
Bürgerinnen und Bürger aus Beilstein und Oberstenfeld haben sich zu einer freien Gruppe zusammengefunden und bieten ihre Hilfe an unter der Hotline 0172/9570414 und auf Facebook "Die Einkaufshelfer".

Hilfsgruppe - Ibrahim Albakkar
Die Hilfsgruppe bietet unter der Hotline 0157/34535828 einen Einkaufsdienst an.

Einen herzlichen Dank an alle Beteiligten für die tolle Mithilfe!

Entschädigungs- und Unterstützungsregelungen

Das Wirtschaftsministerium hat ein Merkblatt für Unternehmen herausgegeben, das einen Überblick über Ansprechpartner und Unterstützungsangebote für Unternehmen gibt. Es wird laufend aktualisiert. Alle aktuellen Unterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg


Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt, weitere Informationen gibt es hier.

Unternehmen, die sich über die bereitstehenden Hilfsangebote informieren wollen, können sich telefonisch oder per E-Mail an die Hotline der L-Bank-Wirtschaftsförderung wenden.

Kontakt:
Wirtschaftsförderung L-Bank
0711 122-2345
wirtschaftsfoerderung(at)l-bank.de

Auch die IHK Heilbronn-Franken ist Ansprechpartner bei finanziellen Fragen.

Kontakt:
IHK Heilbronn-Franken
07131 9677-111
www.heilbronn.ihk.de

Weitere Informationen

Antworten auf alle wichtigen Fragen finden Sie hier:

 

Bei Fragen zum Thema Coronavirus ist die gemeinsame Hotline der SLK-Kliniken sowie der Gesundheitsämter der Stadt und des Landkreises Heilbronn täglich zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr unter 07131-4933333 erreichbar.