Infos zum Coronavirus
Homepages mit Informationen zum Impfen in ukrainischer Sprache
Das Sozialministerium hat uns informiert, dass es im Rahmen der Impfkampagne #dranbleiben-bw die Erstellung von Informationsmaterialien auf Ukrainisch in Auftrag gegeben hat. Bis zur Veröffentlichung wird auf die Internetseite des Gesundheitsministeriums Niedersachsen, die seit gestern auch Corona-Informationen auf Ukrainisch anbietet, sowie den Impfkalender der STIKO auf Ukrainisch verwiesen. Wir bitten um Weiterleitung an alle Flüchtlingsorganisationen vor Ort.
Das Rathaus ist für den Publikumsverkehr geöffnet
Das Rathaus ist während der Sprechzeiten wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir auch weiterhin, vorab Termine zu vereinbaren.
Termine können jedoch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vereinbart werden.
Bitte denken Sie auch weiterhin an den Mund-Nasen-Schutz.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag:
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:
16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Testungen im kommunalen Testzentrum in Beilstein
Seit dem 13. November 2021 hat jede Bürgerin und jeder Bürger wieder mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Schnelltest.
Das Team der Burg-Apotheke Beilstein bietet seit Montag, den 22.11.2021 Testungen auf dem Raumaier Gelände an. Sie finden das Testzentrum unter der Adresse: Raumaier 7, 71717 Beilstein.
Um Wartezeiten zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, ist eine Terminbuchung vorab zwingend erforderlich. Unter www.burg-apotheke-beilstein.de oder www.beilstein-testet.de finden Sie weitere Informationen sowie einen Link zum Terminkalender. Bitte wählen Sie einen freien Termin aus und klicken Sie auf „Buchen“. Danach geben Sie Ihre persönlichen Daten ein.
Aktuelle Corona Verordnung ab 3. April 2022
Die Landesregierung hat am 1. April 2022 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab dem 3. April 2022.
Die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Staatsministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Nach § 13 tritt sie am Sonntag, den 3. April 2022 in Kraft. Abweichend hiervon treten § 13 Absatz 1 Sätze 3 und 4 sowie § 5 am Tag nach dieser Notverkündung, also am Samstag, den 2. April 2022 in Kraft.