JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Volltextsuche

Bebauungsplanverfahren

Bebauungsplan Brühlwiesen, Siechenwiesen und Brunnenwiesen, 5. Änderung

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Brühlwiesen, Siechenwiesen und Brunnenwiesen, 5. Änderung“ - Aufstellung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB -

Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat der Stadt Beilstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.01.2024 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans und die zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften mit der Entwurfsbegründung im Internet zu veröffentlichen bzw. öffentlich auszulegen (§ 3 (2) BauGB). Maßgebend ist der Entwurf des Büros Käser Ingenieure, Untergruppenbach, vom 29.11.2023.

Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung werden in der Zeit

vom 26.02.2024 bis 28.03.2024

im Internet unter

www.beilstein.de/bauen&planen/vergabenundbekanntmachungen/bebauungsplanverfahren

und unter

kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html

veröffentlicht.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt. Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt wird, wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB verzichtet. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per eMail an bauamt@beilstein.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch an die Postadresse der Stadt Beilstein, Hauptstraße 19, 71717 Beilstein, gesendet oder schriftlich beim Bauamt, 2. OG, Zimmer 10, abgegeben werden. Während der Dienstzeiten können Stellungnahmen auch zur Niederschrift beim Bauamt abgegeben werden. Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen die volle Anschrift und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch die öffentliche Auslegung im Rathaus, Hauptstraße 19, 71717 Beilstein, 2. OG, Zimmer 10, wo die genannten Unterlagen eingesehen werden können.

Beilstein, 16.02.2024

gez. Schoenfeld

Bürgermeisterin

Den Lageplan finden Sie hier.

Den Textteil finden Sie hier.

Die Begründungen finden Sie hier.

 

 

 

Autor: Birgit Moll
Artikel vom 08.04.2022

Öffentliche Bekanntmachung „Bahnhofstraße“

Öffentliche Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bahnhofstraße“

Den Text der öffentlichen Bekanntmachung können Sie der nachfolgenden Datei entnehmen.