Bebauungsplanverfahren
Artikel vom
09.03.2022
Öffentliche Bekanntmachung: Inkrafttreten des Bebauungsplans „Schafäcker III“ und der dazugehörenden örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Stadt Beilstein hat am 22.02.2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Schafäcker III“ und die dazugehörenden örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbständige Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit geltenden Fassung beschlossen.
Den Text der öffentlichen Bekanntmachung können Sie der nachfolgenden Datei entnehmen: