Zum 24.11.2021 wurde die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg erneut geändert. In der Alarmstufe und der neu eingeführten Alarmstufe II dürfen weiterhin nur noch geimpfte und genesene Personen das Mineralhallenbad und die Sauna besuchen. Die Vorlage eines Impfnachweises oder Genesenennachweises (mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate alt) gem. § 4 CoronaVO ist erforderlich. Zusätzlich ist gem. § 6a CoronaVO ab sofort ein amtliches Ausweisdokument im Original (Personalausweis, Reisepass, etc.) vorzulegen. Nichtgeimpften ist der Zutritt nicht gestattet.
Weiter gelten folgende Rahmenbedingungen:
Öffnungszeiten Hallenbad
Montags findet ausschließlich Vereinssport statt. Daher kann kein öffentlicher Badebetrieb erfolgen.
Dienstag bis Freitag
14:00 Uhr bis 21:30 Uhr (Einlassschluss 20:30 Uhr, Badeschluss 21:15 Uhr)
Mittwoch und Donnerstag sind Warmbadetage mit Wassertemperaturen von 30º C
Samstag
13:00 Uhr bis 19:00 Uhr (Einlassschluss 18:00 Uhr, Badeschluss 18:45 Uhr)
Sonntag
7:30 Uhr bis 13:30 Uhr (Einlassschluss 12:30 Uhr, Badeschluss 13:15 Uhr)
Öffnungszeiten Sauna
Montags bleibt die Sauna geschlossen, da ebenfalls kein öffentlicher Badebetrieb stattfindet.
Dienstag bis Freitag
13:00 Uhr bis 21:30 Uhr
(Dienstag und Donnerstag ausschließlich Damensauna)
Samstag
13:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Sonntag
7:30 Uhr bis 13:30 Uhr
Saunabesucher können während den Öffnungszeiten des Hallenbads ebenfalls ins Schwimmbecken.
Bei Fragen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Tel. 07062-2630 oder direkt an die Mitarbeiter des Mineralhallenbades, Tel. 07062-3026 wenden.