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Gemeinde Aktuell

Artikel vom 20.05.2015

Änderung des Bebauungsplans „Brühlwiesen, Siechenwiesen und Brunnenwiesen“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Der räumliche Geltungsbereich des geänderten Bebauungsplans ergibt sich aus dem Kartenausschnitt.

Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 1. April 2015.

Ziele und Zwecke der Änderung:
Mit der Änderung des Bebauungsplans soll die Grundlage für die Errichtung eines achtgruppigen Kinderhauses im Birkenweg geschaffen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung vom 01.06.2015 bis einschließlich 03.07.2015 im Rathaus Beilstein, Hauptstraße 19, 71717 Beilstein während den üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen im Bauamt Beilstein, Zimmer 10, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig.

Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Beilstein, den 22.05.2015

gez. Patrick Holl
Bürgermeister

Wasserwirtschaftliche Stellungnahme