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Gemeinde Aktuell

Autor: <Gelöschter Benutzer>
Artikel vom 10.01.2022

Mineralhallenbad Beilstein: Zugangsregelung in den Alarmstufen I und II

In der Alarmstufe und der Alarmstufe II gilt die 2G-Plus-Regelung. Dies bedeutet, dass nur noch geimpfte und genesene Personen das Mineralhallenbad und die Sauna besuchen dürfen, zusätzlich ist die Vorlage eines maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest oder eines maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Tests erforderlich. Folgende Personen sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen:

  • Geboosterte Personen, also genesene und geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung erhalten haben, sind von der Testpflicht bei 2G+ ausgenommen. Dies gilt unmittelbar nach der Booster-Impfung, es gibt dabei keine 14-Tage-Frist wie bei der Grundimmunisierung.
  • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung oder Genesene mit einer nachfolgenden Impfung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage und nicht mehr als drei Monate vergangen sind.
  • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigen Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre (bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt)

Die Vorlage eines Impfnachweises oder gem. § 4 CoronaVO ist erforderlich. Zusätzlich ist gem. § 6a CoronaVO ab sofort ein amtliches Ausweisdokument im Original (Personalausweis, Reisepass, etc.) vorzulegen. Nichtgeimpften ist der Zutritt nicht gestattet.

Für Jugendliche gilt folgendes:

Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind.

Schülerinnen oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule müssen während der Schulzeit keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelhaft drei Mal pro Woche in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule. Die Ausnahme gilt nur für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre.

In den Ferien müssen alle Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren einen offiziellen Testnachweis (negativen Antigen-Schnelltest) zum Betreten des Hallenbads vorlegen.

Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen grundsätzlich immer einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.

Weiter gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • Eintrittskarten werden an der Kasse des Mineralhallenbads verkauft
  • Im Eingangsbereich bis zu den Umkleidekabinen und im Ruheraum gilt die Maskenpflicht (FFP2 oder vergleichbar).
  • Grundsätzlich ist zu anderen Besucherinnen und Besuchern ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
  • Die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher müssen dokumentiert werden. Dazu zählen Vor- und Nachname, Anschrift, die Telefonnummer, Datum und Zeitraum der Anwesenheit. Dies erfolgt an der Kasse des Mineralhallenbads durch die Nutzung der Luca-App bzw. auf Papier. Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angeben möchte, darf die Einrichtung nicht betreten.
  • Zeitgleich dürfen weiterhin 50 Personen im Hallenbad und 20 Personen in der Sauna sein. Der Zutritt erfolgt nach dem Windhund-Prinzip und wird über die Ausgabe der Schrankschlüssel kontrolliert. Weitere Gäste müssen leider abgewiesen werden bzw. warten bis Besucher das Hallenbad / die Sauna wieder verlassen haben.

Öffnungszeiten

Hallenbad:

Montags findet ausschließlich Vereinssport statt. Daher kann kein öffentlicher Badebetrieb erfolgen.

Dienstag bis Freitag

14:00 Uhr bis 21:30 Uhr (Einlassschluss 20:30 Uhr, Badeschluss 21:15 Uhr)

Mittwoch und Donnerstag sind Warmbadetage mit Wassertemperaturen von 30º C

Samstag

13:00 Uhr bis 19:00 Uhr (Einlassschluss 18:00 Uhr, Badeschluss 18:45 Uhr)

Sonntag

7:30 Uhr bis 13:30 Uhr (Einlassschluss 12:30 Uhr, Badeschluss 13:15 Uhr)

 

Sauna:

Montags bleibt die Sauna geschlossen, da ebenfalls kein öffentlicher Badebetrieb stattfindet.

Dienstag bis Freitag

13:00 Uhr bis 21:30 Uhr

(Dienstag und Donnerstag ausschließlich Damensauna)

Samstag

13:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Sonntag

7:30 Uhr bis 13:30 Uhr

Saunabesucher können während den Öffnungszeiten des Hallenbads ebenfalls ins Schwimmbecken.

 

Bei Fragen können Sie sich an die Stadtverwaltung, 07062-2630 oder direkt an die Mitarbeiter des Mineralhallenbades, 07062-3026 wenden.