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Gemeinde Aktuell

Autor: <Gelöschter Benutzer>
Artikel vom 24.11.2021

Öffentliche Bekanntmachung: Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Weinsberger Tal und Schozachtal bei der Stadt Weinsberg

Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020

Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 für den Bereich Weinsberger Tal und Schozachtal ermittelt und in der Sitzung am 09.11.2021 beschlossen.

Der Richtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für unbebaute Grundstücke eines Gebietes, für das im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen eines Verkehrswertes vom Richtwert.

Die aktuellen Bodenrichtwerte sind auf der Internetseite der Stadt Weinsberg unter www.weinsberg.de unter der Rubrik Rathaus und Service/Gutachterausschuss veröffentlicht. Diese werden dort in verschiedenen Kartenausschnitten mit Darstellung der aktuellen Bodenrichtwerte und einer tabellarischen Auflistung präsentiert.

Die Bodenrichtwertkarten werden momentan überarbeitet und stehen demnächst zur Verfügung.

 

Weinsberg, den 09.11.2021

Klaus Grimmeißen
stellvertretender Vorsitzender des Gutachterausschusses

 

Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 in der Stadt Beilstein - beschlossen durch den Gemeinsamen Gutachterausschuss in der Sitzung am 09.11.2021 (pdf-Datei)