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Gemeinde Aktuell

Autor: <Gelöschter Benutzer>
Artikel vom 03.11.2021

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Beilstein

Der Gemeinderat als Verwalter der Jagdgenossenschaft Beilstein hat in seiner Sitzung vom 26.10.2021 beschlossen, eine Versammlung der Jagdgenossen des gemein­schaftlichen Jagdbezirks Beilstein einzuberufen.

Die Versammlung findet am

Mittwoch, den 17.11.2021, um 18.00 Uhr in der Stadthalle Beilstein                            

statt.

Die Versammlung ist nicht-öffentlich. Die Einberufung der Jagdgenossen ist aufgrund der Einführung des neuen Jagd- und Wildtier­managementgesetzes (JWMG) vom 25.11.2014 (GBl. S. 550), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2020 (Gbl. S. 421), erforderlich.

Alle Grundstückseigentümer im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Beilstein werden zu dieser Versammlung eingeladen. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht (befriedete Bezirke), gehören der Jagdgenossenschaft nicht an und sind somit nicht teilnahmeberechtigt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

 

  • Begrüßung
  • Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
  • Feststellung der Anzahl anwesender und vertretener Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen
  • Beschluss über die eventuelle Zulassung von Nicht-Jagdgenossen
  • Allgemeine und rechtliche Erläuterungen
  • Beschluss über die weitere Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft
    auf den Gemeinderat
  • Beratung und Beschlussfassung über die geänderte Satzung der Jagdgenossenschaft
  • Sonstiges

Die Stadthalle ist ab 17.30 Uhr zum Zwecke der Versammlung geöffnet. Da die Anwesenheit der Jagdgenossen registriert werden muss, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Jedes an der Versammlung teilnehmende Mitglied der Jagdgenossenschaft muss sich gegebenenfalls durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Miteigentümer eines Grundstückes, auch Eheleute, können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich und mit schriftlicher Bevollmächtigung aller anderen Miteigentümer ausüben. Jedes nicht anwesende Mitglied der Jagdgenossenschaft kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben lassen.

Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zur Stadthalle nur mit einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske gestattet ist. Darüber hinaus gilt das 3G-Modell (PCR-Test). Das bedeutet, dass der Zutritt zur Stadthalle nur für nachweislich geimpfte oder genesene Personen zulässig ist. Nicht geimpfte oder genesene Personen müssen einen PCR-Test vorlegen. Beim Betreten der Stadthalle ist der Nachweis vorzuzeigen. Personen mit Fieber, Symptomen einer Atemwegserkrankung, einer bekannten/nachgewiesenen Corona-Infektion oder einem Verdacht darauf ist der Zutritt nicht gestattet.

Jeder Jagdgenosse erhält am Saaleingang eine Stimmkarte mit Angabe seiner bejagbaren Grundflächen, entnommen aus dem aktuell aufgestellten Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Beilstein. Zwischenzeitlich eingetre­tene Änderungen von Eigentumsverhältnissen können bei der Stimmkartenausgabe nur berück­sichtigt werden, wenn entsprechende Grundbuchauszüge, Eintragungsbekanntmachungen oder Erbscheine vorgelegt werden.

Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Eigentümer von Grundstücken, die zu gesetzlichen Eigenjagdbezirken gehören oder diesen angegliedert sind, sind mit diesen Grundflächen nicht stimmberechtigt.

Der Entwurf der zu ändernden Satzung der Jagdgenossenschaft Beilstein liegt in der Zeit von 08.11.2021 bis 17.11.2021 während der üblichen Sprechstunden im Rathaus in Beilstein,  Zimmer 10, zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen aus.

Beilstein, den 02.11.2021

Für den Gemeinderat:

Barbara Schoenfeld, Bürgermeisterin