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Gemeinde Aktuell

Autor: <Gelöschter Benutzer>
Artikel vom 26.01.2021

Das Landratsamt informiert: Es muss die richtige sein

Besuch im Landratsamt nur mit medizinischer Maske

Um das Risiko von Infektionen mit dem Coronavirus zu reduzieren, haben Bund und Länder die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken (zum Beispiel OP- oder FFP2-Masken) in Bussen, Bahnen sowie in Geschäften beschlossen.
Auch im Landratsamt Heilbronn sind Besucherinnen und Besucher ab Mittwoch, 27. Januar 2021, verpflichtet, medizinische Masken zu tragen. Das Betreten des Gebäudes mit nicht-medizinischen Alltagsmasken aus Stoff ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erlaubt. Der Besuch im Landratsamt Heilbronn ist nach wie vor nur mit Terminvereinbarung möglich, Ausnahme ist die Zulassungsstelle. Um Wartezeiten zu vermeiden, ist jedoch auch hier eine vorherige Terminvereinbarung ratsam.