Aufgrund der Grundsteuerreform verzeichnen wir derzeit ein erhöhtes Aufkommen an Anfragen. Um eine ordnungsgemäße und zügige Bearbeitung sicherzustellen, bitten wir Sie daher, Ihre Anfragen vorzugsweise schriftlich einzureichen. Gleichzeitig hat die Stadt Beilstein aufgrund der Vielzahl eingehender Anfragen ein Grundsteuertelefon eingerichtet, das ab sofort von Montag bis Freitag zwischen 9 und 11 Uhr unter der Nummer 07062/263-717 erreichbar ist. Wir bitten um Ihr Verständnis, falls es dennoch zu Verzögerungen kommt, und danken Ihnen für Ihre Geduld!
Ansprechpartner zur Grundsteuer
Sollten Sie konkrete Fragen rund um Ihre persönliche Grundsteuer haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Kontaktstelle. Je nach Thema ist eine andere Stelle verantwortlich. Die folgende Übersicht hilft Ihnen weiter:
Fragen zu: | Kontaktstelle: |
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Bodenrichtwert | Gemeinsamer Gutachterausschuss südwestlicher Landkreis Heilbronn |
Gutachten für geringeren tatsächlichen Wert des Grund und Bodens | Gemeinsamer Gutachterausschuss südwestlicher Landkreis Heilbronn |
Grundsteuerwert, Grundsteuermessbetrag und dazugehörige Bescheide | Finanzamt Heilbronn |
Hebesatz | Stadt Beilstein |
Hinweis: Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer, bei der derjenige Steuerschuldner ist, der am 01. Januar des jeweiligen Jahres als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Der Steuerschuldner bleibt so lange in dieser Rolle, bis das Finanzamt der Kommune einen Änderungsbescheid übermittelt und dieser verarbeitet wurde. Zahlungen werden daher weiterhin abgebucht, bis der Änderungsbescheid bearbeitet ist, auch wenn der Bescheid an Personen ergeht, die nicht mehr Eigentümer des Grundstücks sind. Es erfolgt ggf. anschließend eine Erstattung.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen und Antworten finden Sie auf der Website des Finanzministeriums Baden-Württemberg:
www.fm.baden-wuerttemberg.de/grundsteuer.