Sie sind selbständig tätig und möchten abgesichert sein, falls Sie arbeitslos werden? Dann können Sie ein Versicherungspflichtverhältnis in der Arbeitslosenversicherung beantragen.
Werden Sie danach arbeitslos, haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Die Höhe richtet sich nach der Dauer des Versicherungsverhältnisses.
die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben
Sie müssen das Versicherungspflichtverhältnis schriftlich beantragen. Das notwendige Formular erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit oder können es im Internet herunterladen. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular müssen Sie persönlich bei der zuständigen Stelle abgeben.
Hinweis: Die Beiträge für die Antragspflichtversicherung können Sie monatlich (jeweils zum 1. des Monats) oder für das gesamte jeweilige Kalenderjahr im Voraus zahlen. Sie können auch eine Einzugsermächtigung erteilen.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit hat dessen ausführliche Fassung am 27.01.2015 freigegeben.