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Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

Unterlagen

keine

Ablauf

Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

Kosten

keine

Frist

keine

Rechtsgrundlagen

keine

Lebenslagen

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Freigabevermerk

29.02.2024 Innenministerium Baden-Württemberg