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Gemeinde Aktuell

Autor: <Gelöschter Benutzer>
Artikel vom 28.08.2017

Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik in Beilstein

Der Wahlbezirk 001-04, Wahllokal Feuerwehrgerätehaus Schmidhausen, wurde vom Bundeswahlleiter im Einvernehmen mit den Landeswahlleitern und den Statistischen Landesämtern aus den insgesamt ca. 88.000 Wahlbezirken bundesweit als Stichprobenwahlbezirk zufällig ausgewählt.

Bundesweit gibt es knapp 2.750 Stichprobenwahlbezirke, was einem Anteil von rund 3 % aller Wahlbezirke entspricht. Damit ist gewährleistet, dass die ausgewählten Wahlbezirke für die Gesamtheit des Wahlgebiets und für die einzelnen Bundesländer repräsentativ sind.

Was wird erfasst ?

Die Untersuchung der Stimmabgabe der Männer und Frauen für die einzelnen Parteien umfasst folgende sechs Geburtsjahres- bzw. Altersgruppen:

Geburtsjahresgruppe

Altersgruppe

1993-1999              unter 25 Jahre

1983-1992             25-34

1973-1982             35-44

1958-1972             45-59

1948-1957            60-69

1947 und früher   70 und älter

Zur Vereinfachung der Auszählung der Stimmzettel wird neben der Geschlechts- und Altersangabe ein Großbuchstabe eingefügt, z.B. A. Mann, 1993-1995 oder H. Frau 1983-1992. Dieser Aufdruck ist jedoch keiner Einzelperson zugeordnet und lässt keinen Rückschluss auf die Stimmabgabe einzelner Personen zu.

Die Wahlbeteiligung wird ebenfalls nach Geschlecht und Altersgruppen ausgewertet.

Oberster Grundsatz ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses

Ein ausgewählter Bezirk muss mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen. Der für diese besondere Auswertung verwendete Stimmzettel enthält lediglich einen Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und sechs Altersgruppen. Wie bei jedem Stimmzettel sind keine personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum enthalten. Die Auswertung der Stimmzettel und die Auszählung des Wählerverzeichnisses sind organisatorisch strikt getrennt.

Gesetzliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen sind im Wahlstatistikgesetz geregelt. Im Wahllokal liegt das Wahlstatistikgesetz aus. Darüber hinaus werden Merkblätter zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik ausgegeben.

Bei Fragen zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik wenden Sie sich bitte an das Wahlamt: Frau Karin Röser, Tel. 07062/263-25, E-Mail: karin.roeser@beilstein.de .

Beilstein, 24.08.2017

Stadt Beilstein, Wahlamt

Hauptstr. 19, 71717 Beilstein

Patrick Holl, Bürgermeister