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Wenn Sie an einer Veranstaltung teilnehmen wollen...

Für jede Veranstaltung müssen Sie sich vorher anmelden.

Veranstaltungsfreie Zeiten:

Kein Unterricht während der Schulferien und schulfreien Tagen (falls nicht anders angegeben.)

Gebühren

Die Gebühren sind bei den jeweiligen Ankündigungen vermerkt. Gebühren sind vor Beginn der Veranstaltung fällig.

Gebührenermäßigung für Arbeitslose aus dem Landkreis Heilbronn

Arbeitslose erhalten gegen Vorlage ihres Arbeitslosenausweises eine Ermäßigung der Kursgebühren in Höhe von 50 % für maximal 3 Kurse pro Semester. Ausgenommen von dieser

Regelung sind Führungen, Tagesfahrten und Reisen sowie langfristige Lehrgänge, die anderweitig gefördert werden.

Wann findet ein Kurs statt?

Die angekündigten Kurse können nur stattfinden, wenn mindestens 5 Anmeldungen vorliegen.

Wird diese Mindestzahl bis zum zweiten Kurstag nicht erreicht, muss der Kurs abgesetzt werden, es sei denn die Teilnehmer erklären sich bereit, durch entsprechenden Gebührenaufschlag oder Zeitverkürzung die Kostendifferenz auszugleichen. Bei übermäßigem Rückgang der Teilnehmerzahl behält es sich die Leitung vor, Parallelkurse zusammenzulegen.

Kinder- und Jugendprogramm

Beginn: jeweils vor Semesterbeginn.

Gebühren: Monatliche Bezahlung (z. B. durch Abbuchungsermächtigung).

Abmeldung: Kündigungen (schriftlich)  sind zum Semesterende möglich.

Rücktritt vom Vertrag:

Die VHS kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl (in der Regel 5 ) nicht erreicht wird oder andere nicht zu beseitigende Hinderungsgründe vorliegen.

Die Gebühr wird in diesem Fall nicht eingezogen.

Der/die Teilnehmer(in)kann bis zum Tag vor dem 2. Unterrichtstermin nur durch schriftliche oder persönliche  Erklärung bei der VHS-Leitung vom Vertrag zurücktreten. Bei Veranstaltungen, die an weniger als 7 Terminen stattfinden, ist ein Rücktritt durch schriftl./mündl. Erklärung bei der VHS-Leitung nur bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.

Haftung

Für Unfälle während der Veranstaltung und auf dem Weg zum oder vom Veranstaltungsort sowie für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen aller Art übernimmt die VHS gegenüber den Teilnehmern keine Haftung. Dozenten und Teilnehmer sind verpflichtet, in einem Ihnen zumutbaren Rahmen alles zu tun, um Störungen zu verhindern und entstehende Schäden so gering wie möglich zu halten.

Hausordnung

Die VHS ist nur Gast in den von ihr benützten Gebäuden. Wir bitten die Hausordnung zu beachten. Wirtschaftliche Werbung in den Veranstaltungen der VHS ist nicht gestattet.

Wanderungen und Studienfahrten

Bei derartigen Veranstaltungen tritt die VHS lediglich als Vermittlerin auf. Es gelten hier die üblichen Regelungen des Reisebürogewerbes und der Leistungsträger, Gebührenermäßigung ist nicht möglich.

 

Sommerferien               29.07.  - 10.09.2010

 

Semesterbeginn 2/10: 20. September 2010