| Gemeinderatssitzung vom 18.05.2010 |
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Tagesordnungspunkt 1 Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung Tagesordnungspunkt 2 Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Der Verwaltungsgerichtshof hat die in über 1.000 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg bisher praktizierte Abrechnung der Abwassergebühren nach dem Frischwassermaßstab (Wasserverbrauch) als rechtswidrig eingestuft. Aufgrund des Urteils wird es für zukünftige Abrechnungen notwendig sein, die Abwassergebühr nicht mehr ausschließlich nach dem Wasserverbrauch sondern auch nach einem Gebührenanteil für die Beseitigung des Niederschlagswassers zu berechnen (Gebührensplitting). Die Abwassergebühr wird zwar durch das Gebührensplitting gerechter, allerdings um den Preis eines sehr hohen Verwaltungsaufwands und hoher Kosten zur Ersterfassung der neuen Bemessungsgrundlage. Durch die Einführung der getrennten Abwassergebühr wird keine zusätzliche Gebühr erhoben, sondern lediglich der Aufwand für die Abwasserbeseitigung nach einem neuen Maßstab verteilt. Getrennte Abwassergebühren bedeuten, dass die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung aufgeteilt werden und zwar nach dem Aufwand für die • Schmutzwasserbeseitigung und • Niederschlagswasserbeseitigung Die Höhe der Niederschlagswassergebühr ist abhängig von der befestigten Dach- und Hoffläche eines Grundstücks. Die Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung wird auch künftig nach der bezogenen Frischwassermenge in m³ ermittelt werden. Bei der Niederschlagswassergebühr sind die bebauten und befestigten Flächen der Grundstücke maßgebend. Die Ermittlung dieser Flächen erfolgt (voraussichtlich) durch Befliegung. Die ermittelten Werte werden mit den Grundstückseigentümern abgestimmt. Mit 11 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen wurde beschlossen: Die Stadt Beilstein führt die gesplittete Abwassergebühr ein. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Umstellungsarbeiten an ein externes Büro zu vergeben. Der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 50.000 Euro wird zugestimmt. Tagesordnungspunkt 3 Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2009 Der Verwaltungshaushalt schließt mit einer Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt in Höhe von 286.597,91 € ab. Dies sind 154.955 € weniger als geplant. Im Vermögenshaushalt ist ein Fehlbetrag von 816.227,44 € entstanden, der 2011 in den Haushaltsplan aufgenommen wird und dort auszugleichen ist. Einstimmig wurde beschlossen: 1. Der Gemeinderat stellt das Ergebnis der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt fest: Aufgliederung der Haushaltsrechnung
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